Hallo Josy,
bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente sind bestimmte Hinzuverdienstgrenzen zu beachten. Diese belaufen sich jedoch auf mindestens 6.300 EUR (brutto bei voller Erwerbsminderung) im Kalenderjahr. Außerdem kann bei einer geringfügigen Beschäftigung grundsätzlich unterstellt werden, dass eine Arbeitszeit von drei Stunden täglich (bzw. 15 Stunden wöchentlich) nicht erreicht wird.
Die Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung wirkt sich demnach nicht schädlich auf das Erwerbsminderungsrentenverfahren aus.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung