Hallo 5678,
wie vom User xyz beschrieben werden aus den reinen Arbeitgeberbeiträgen keine Zuschläge nach Rentenbeginn berechnet. Es besteht jedoch die Möglichkeit, auf die Versicherungsfreiheit zu verzichten (Erklärung wird ggü. dem Arbeitgeber abgegeben) oder eine Teilrente i.H.v. 99,99% zu beantragen, um selbst wieder versicherungspflichtig zu werden. Bitte beachten Sie, dass bei Ihrem Arbeitslohn hierdurch auch wieder Rentenbeiträge abgehen würden.
In diesem Fall würden sowohl aus Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerbeiträgen wieder Zuschäge an Entgeltpunkten nach Rentenbeginn erteilt. Die Neuberechnung der Rente fände jährlich zum 01.07. statt.
Die Regelung, dass der Arbeitgeber in jedem Fall zahlen muss hat lediglich den Hintergrund, dass dieser keinen Anlass dazu hat Sie zu irgendetwas "zu überreden" und natürlich auch um das Rentensystem zu stabilisieren.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam