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Experten-Antwort

Arbeiten über die Regelaltersgrenze

von 567831.03.2025 | 12:10
178 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich bekomme bereits eine Regelaltersrente als Vollrente und arbeite nebenbei. Ich bin ja nicht mehr verpflichtet Beiträge zu zahlen sondern nur mein Arbeitgeber. Diese Beiträge wirken sich ja für mich nicht aus. Bekomme ich trotzdem noch Zuschläge an Punkten aus der versicherungsfreien Beschäftigung??? Egal ob Minijob oder mehr?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo 5678,

 

wie vom User xyz beschrieben werden aus den reinen Arbeitgeberbeiträgen keine Zuschläge nach Rentenbeginn berechnet. Es besteht jedoch die Möglichkeit, auf die Versicherungsfreiheit zu verzichten (Erklärung wird ggü. dem Arbeitgeber abgegeben) oder eine Teilrente i.H.v. 99,99% zu beantragen, um selbst wieder versicherungspflichtig zu werden. Bitte beachten Sie, dass bei Ihrem Arbeitslohn hierdurch auch wieder Rentenbeiträge abgehen würden. 

 

In diesem Fall würden sowohl aus Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerbeiträgen wieder Zuschäge an Entgeltpunkten nach Rentenbeginn erteilt. Die Neuberechnung der Rente fände jährlich zum 01.07. statt. 

 

Die Regelung, dass der Arbeitgeber in jedem Fall zahlen muss hat lediglich den Hintergrund, dass dieser keinen Anlass dazu hat Sie zu irgendetwas "zu überreden" und natürlich auch um das Rentensystem zu stabilisieren. 

 

Viele Grüße 

Ihr Expertenteam 

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2 Antworten

1234am 31.03.2025 | 12:13
Nein.
xyzam 31.03.2025 | 12:44
Bei Versicherungsfreiheit ab Altersgrenze landen Arbeitgeberbeiträge in der Solidargemeinschaft. Ohne eigene Einzahlungen gibt es auch keine zusätzlichen Rentenpunkte.
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