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Experten-Antwort

Arbeiten im Ausland

von Claudia Pietralla09.04.2014 | 17:27
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin eine gelernte Hotelfachfrau, die mittlerweile auf einem Kreuzfahrtschiff arbeitet. Gemeldet bin ich in Deutschland, mein Arbeitsvertrag ist zypriotisch, aber arbeiten tue ich natürlich da, wo das Kreuzfahrtschiff hin fährt, also z.B. in der Karibik. Wie sieht es da mit meinem Rentenanspruch in Deutschland aus? Um jeden hilfreichen Ratschlag bin ich dankbar, mit freundlichem Gruß Claudia Pietralla

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Claudia Pietrella,

da Sie einen zypriotischen Arbeitsvertrag haben, gehe ich davon aus, dass Sie auch den zypriotischen Sozialversicherungsrecht unterliegen. Für Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung im Zusammenhang mit der Beitragszahlung an die zypriotische Rentenversicherung steht Ihnen grundsätzlich die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg als zuständige Verbindungsstelle zur Verfügung (siehe auch http://www.deutsche-rentenversicherung.de/BadenWuerttemberg/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_Rente/Ausland%20und%20Rente/Zypern.html).

Die entsprechenden Kontaktinformationen finden Sie hier:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/01_kontakt/00_kontakt_node.html

Für weitere Informationen zum Thema „Arbeit und Rente in Zypern“ kann ich Ihnen auch die Broschüre „Meine Zeit in Zypern – Arbeit und Rente europaweit“ empfehlen:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232832/publicationFile/52950/55_meine_zeit_in_zypern.pdf

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

GroKoam 09.04.2014 | 17:34
Ihre Rente wird später in karibischer Währung also Muschelgeld ausgezahlt.
KSCam 09.04.2014 | 18:45
Schauen Sie in Ihrer Lohnabrechnung nach, ob und welche Soziealversicherungsbeiträge Ihnen abgezogen werden. Ist das nicht klar ersichtlich, rufen Sie die Personalabteilung Ihres Arbeitgebers an - dort kann man Ihnen sofort sagen, nach welchem nationalen Recht Sie aktuell versichert sind und an welches Land Sozialversicherungsbeiträge (Rente, Krankheit, Arbeitslosigkeit, Pflege) abgeführt werden. Wenn Sie in D rentenversichert sind, tauchen die Beiträge im deutschen Versicherungsverlauf auf, den Sie jederzeit anfordern können. Sind Sie nach den Vorschriften eines anderen Staates versichert, fragen Sie dort nach; in diesem Fall sind Sie in D nicht versichert.....
Onkel Ottoam 09.04.2014 | 18:47
Wenn Ihr Arbeitgeber keine Beiträge zur Deutschen RV abführt,was ich aus der Konstellation stark annehme,dann erwerben Sie natürlich auch keine Rentenansprüche in Deutschland,sondern wahrscheinlich in Zypern,falls es dort soetwas gibt und Beiträge abgeführt werden. Ansonsten sollten Sie über eine Freiwillige Versicherung bei der DRV nachdenken.
Michlam 09.04.2014 | 17:49
Warten Sie bitte auf eine Antwort von einem Experten/in die können Ihnen sicherlich morgen Ihre Frage beantworten und hören Sie nicht auf die Bemerkungen von Groko. Ihnen alles Gute - werden sicherlich bald eine richtige Auskunft erhalten.
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