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Experten-Antwort

Arbeiten im Europaeischen Ausland, keine Entsendung

von JensH17.07.2019 | 12:49
94 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrtes Experten Forum, Ich ueberlege mir, fuer 3-4 Jahre in Spanien zu arbeiten, aktuell habe ich einen deutschen Arbeitsvertrag. Leider will mein Arbeitgeber keine Entsendung durchfuehren (Delegation), daher muss ich fuer mich persoenlich die finanziellen Konsequenzen bewerten, die einer solchen Lokalisierung entspringen. Ich wuerde in diesem Fall meinen detuschen Arbeitsvertrag kuendigen muessen, und in Spanien mich lokal anmelden und mit einem lokalen Vertrag arbeiten. Dementsprechend ware ich auch im Spanischren Renten- und Sozialsystem, und Steuerpflichtig. Nach 3-4 Jahren moechte ich zurueck nach Deuthschland um dort wieder eine Arbeit aufzunehmen. Ziel ist, dass es keine Luecke gibt, das heist, dass die Vertraege nahtlos uebergehen. Folgende Fragen. Muss ich in diesem Fall privat meine freiwilligen Rentenbeitrage zahlen, oder warden die Beitragsjahre aus Spanien spaeter in Deutschland voll anerkannt? Werden die Einzahlungen also solche uebertragen, oder werden Rentenpunkte berechnet? Falls die Rentenzahlungen nicht oder nur teilweise anerkannt werden, wie kann ich den potentiellen Verlust berechnen, bzw welche Einzahlung meinerseits ist erforderlich, um den potentiellen Verlust in der Rente in der Zukunft zu vermeiden? Gibt es andere Dinge die ich beachten muss, bei einem Wechsel ins Europaeische Ausland? Danke und mit freundlichen Gruessen, Jens

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo JensH,

zusätzlich zu der Broschüre, die "Senf-dazu" Ihnen bereits empfohlen hat - diese beleuchtet das spanische Recht - möchten wir Ihnen die Broschüre " Leben und arbeiten in Europa" empfehlen:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/02_international/europaeische_vereinbarungen/01_leben_und_arbeiten_in_europa.pdf?__blob=publicationFile&v=28

Darin wird insbesondere auf die Koordinierung der Rechtsansprüche in verschiedenen Mitgliedstaaten der EU / des EWR und der Schweiz eingegangen.

Sofern Sie weiteren Beratungsbedarf haben, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Verbindungsstelle zu Spanien; dies ist entweder die DRV Bund, die DRV Knappschaft-Bahn-See oder, falls Sie zurzeit bei einem Regionalträger versichert sind, die DRV Rheinland.

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

senf-dazuam 17.07.2019 | 12:56
Erste Infos erhalten Sie hier https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5… oder in einer Beratungsstelle, in der man Ihnen dann erklären kann, wie die Zeiten (nach derzeitigem Rechtsstand) im Rentenfall zählen ... Ob Sie nach den paar Jahren einen eigenen Rentenanspruch in Spanien haben, müssten Sie bei den dortigen Behörden klären.
JensHam 18.07.2019 | 17:10
Vielen Dank fuer beide Antworten, die Broschueren sind sehr hilfreich. EIn Beratungsgespraech werde ich vereinbaren. Mit freundlichen Gruessen, Jens H
Deutsche Rentenversicherung
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