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Experten-Antwort

arbeiten im laufenden EMR-Verfahren

von Nikolausi05.12.2024 | 09:55
162 Ansichten
14 Antworten
Hallo, wie wirkt sich bitte eine Arbeitsaufnahme im alten Job auf laufendes EMR-Verfahren aus? Nach 72 Wochen KG, dann Aussteuerung, ALG lt. § 145, befindet sich mein EMR-Antrag im Widerspruchsverfahren. Da in 2 Monaten mein ALG 1 ausläuft u. ich keinen Anspruch auf Bürgergeld habe, stehe ich dann ohne Einkommen dar. Daher plane ich wieder bei meiner noch aktuellen Firma "aufzuschlagen". Der US-Konzern ist nicht gerade arbeitneherfreundlich u. "verlangt" von mir eine Kündigung (wünschen kann man sich viel). Mein Gedanke ist also, dass ich in 2 Monaten dort hingehe u. erstmal die aufgelaufenen 70 Tage Resturlaub (2 x 35 Tage, Rest verfallen) nehme. Dann habe ich weiter 3 Monate, in denen ggf. die DRV zum Abschluss des Widerspruches gelangt. Danke. Wie würde die DRV dies im laufenden Verfahren bitte werten? Danke.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.12.2024 | 11:16

Hallo Nikolausi,

 

inwieweit sich eine Inanspruchnahme Ihres restlichen Urlaubsanspruches auf Ihr anhängiges Rentenverfahren auswirkt, kann Ihnen hier leider nicht beantwortet werden, da wir hier keinen Einblick in Ihren Vorgang haben.

 

Sollte es zu einer Bewilligung Ihrer Rente kommen und liegt Ihr Urlaubsanspruch neben dieser Rente, kann dies als Hinzuverdienst bewertet werden.

 

Beste Grüße

 

Ihr Expertenteam

 

13 Antworten

Verfahrenam 05.12.2024 | 10:22
Sie erwarten doch hier eine Antwort zu Ihrem laufenden Verfahren, wo hier niemand Details aus Ihrem laufenden Verfahren kennt.
Osterhasiam 05.12.2024 | 10:30
Solange Sie keinen Bescheid über die bewilligte EM-Rente in Händen halten, dürfen Sie so lange arbeiten wie Sie wollen. Das ist für das Antragsverfahren ohne Bedeutung. Und selbst mit einer bewilligten EM-Rente dürfen Sie im Zuge einer sogenannten "Arbeitserprobung" bis zu 6 Monate lang so lange arbeiten wie Sie wollen und können, ohne dass Ihnen deswegen die EM-Rente aberkannt wird. Diese 70 Tage Urlaub (also gut 3 Monate) reichen natürlich aber nicht sehr weit. Wenn Sie erst im Widerspruchsverfahren sind, können Sie sich schon mal darauf einrichten, dass dann mit einiger Wahrscheinlichkeit nach dessen Abschluss eine Klage vor dem Sozialgericht folgen muss, um Ihre EM-Rente eventuell zu erkämpfen. Das sollten Sie dann aber im Detail mit Ihrer Rechsvertretung prüfen, ob eine Klage sinnvoll und erfolgsversprechend ist. Und wenn Ihr Arbeitgeber eine Kündigung will, dann soll er sie gefälligst selber aussprechen. Dagegen können Sie dann Kündigungsschutzklage einreichen und dann entscheidet ggf. ein Arbeitsgericht über die Kündigung. Wenn Sie 35 Tage Jahresurlaub haben, dann sind Sie wahrscheinlich schwerbehindert (GdB mindestens 50). Dann muss Ihr Arbeitgeber auch noch die Zustimmung des Integrationsamtes einholen, um überhaupt kündigen zu dürfen. Selber kündigen sollten Sie auf gar keinen Fall, damit handeln Sie sich potentiell einen Rattenschwanz von Nachteilen ein. Die Sozialverbände VdK oder SoVD können bei Bedarf auch Hilfe und Beratung leisten zum Thema EM-Rente (aber nicht im Arbeitsrecht).
Ach wasam 05.12.2024 | 10:34
Verfahren schrieb

Sie erwarten doch hier eine Antwort zu Ihrem laufenden Verfahren, wo hier niemand Details aus Ihrem laufenden Verfahren kennt.

Es geht hier NICHT um eine Antwort zu einem laufenden Verfahren, sondern nur um die allgemeine Frage, ob es die DRV negativ auslegt für ihre Entscheidung über die EM-Rente, wenn während des Verfahrens noch gearbeitet wird. Und das kann man sehr gut beantworten: das ist nicht der Fall.
Tjaam 05.12.2024 | 10:53
RVB schrieb

Na da sind wir doch alle mal auf die rechtsverbindliche Antwort der Experten gespannt...

... welche hier niemals kommen wird.

Dass es in einem anonymen , öffentlichen Forum niemals eine "RECHTSVERBINDLICHE" (also gerichtsfeste) Antwort geben kann, ist eine absolute Binsenweisheit, Sie Schlauberger.
Buzzam 05.12.2024 | 11:12
Solange über Ihre EM-Rente noch nicht entschieden ist, dürfen Sie im Prinzip tun was Sie wollen, sogar zum Mond fliegen und dort 8 std. täglich (oder mehr) Steine sammeln.
Heinricham 05.12.2024 | 11:29
Du hast in der Tat keinen Anspruch auf ALG zwei. Bei mir war das auch so. Geh zum Sozialamt dann bekommst du Leistungen nach SGB 12. Das Jobcenter ist für dich nicht verantwortlich.
Tjaam 05.12.2024 | 11:32
Tja schrieb

Dass es in einem anonymen , öffentlichen Forum niemals eine "RECHTSVERBINDLICHE" (also gerichtsfeste) Antwort geben kann, ist eine absolute Binsenweisheit, Sie Schlauberger.

Tja, dann lies mal die Antwort der Experten :-) Nichts von den Weisheiten die hier zu der Frage gegeben wurden, sind darin enthalten. Du hast es nicht kapiert und das kannst du auch niemals.
Wie niedlicham 05.12.2024 | 12:18
Tja schrieb

Tja, dann lies mal die Antwort der Experten :-) Nichts von den Weisheiten die hier zu der Frage gegeben wurden, sind darin enthalten.

Du hast es nicht kapiert und das kannst du auch niemals.

Seh brav, Schnuckelchen, haben Sie diese billige Masche mit dem Kopieren von User-Namen auch schon mitgekriegt. Da haben Sie aber wirklich gar nicht lange gebraucht, Sie Blitzmerker. Aber immerhin, ein blindes Huhn findet auch mal ein Korn. Warum nicht also auch mal ein Intelligenzflüchtling wie Sie? Und immer weiter so, nicht das Ihnen noch mal was Sinnvolles einfällt. Aber DIE Gefahr tendiert bei Ihnen gegen absolut null
Schon klaram 05.12.2024 | 12:22
Tja schrieb

Tja, dann lies mal die Antwort der Experten :-) Nichts von den Weisheiten die hier zu der Frage gegeben wurden, sind darin enthalten.

Du hast es nicht kapiert und das kannst du auch niemals.

Ach wie gerne würden Sie hier Kommentare abgeben, die inhaltliche Antworten auf die gestellten Fragen geben und hilfreich sind. Das können Sie aber leider nicht, weil Sie dafür viel zu doof sind. Deswegen geben Sie hier halt nur Unsinniges zum Besten, denn zu mehr reicht es bei Ihnen einfach nicht.
Herzlichen Dankam 05.12.2024 | 12:31
Tja schrieb

Tja, dann lies mal die Antwort der Experten :-) Nichts von den Weisheiten die hier zu der Frage gegeben wurden, sind darin enthalten.

Du hast es nicht kapiert und das kannst du auch niemals.

Tja, Sie Musterbeispiel für den Dunning-Kruger-Effekt, wenn Sie jetzt glauben, dass diese Antwort der "DRV-Experten " hier "RECHTSVERBINDLICH" ist, dann wissen Sie sicher auch mit absoluter Sicherheit, das Zitronenfalter Zitronen falten. Vielen Dank für diesen Schenkelklopfer.
Der echte Trolljägeram 05.12.2024 | 20:11
Trolljäger schrieb

Überträgst Du als Nachäffer wieder mal Deine eigenen Eigenschaften auf andere? 😂

Fick Dich doch selber, sonst hat ja keiner Bock drauf
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