Hallo Öffi, der Anspruch auf Altersrente und das Arbeitsverhältnis sind seit dem 01.01.2023 quasi entkoppelt. Die Rente wir unabhängig von der Weiterbeschäftigung gezahlt. Sofern bei Ihnen zum 01.05. die sonstigen Voraussetzungen (Vorversicherungszeit und Alter) erfüllt sind, können Sie in Rente gehen. Ihren Arbeitgeber müssen Sie aber informieren, da für Sie als Altersvollrentner ggf. kein Anspruch auf Krankengeld seitens der Krankennasse mehr besteht, und sich das dann auch auf die Höhe des Krankenversicherungsbeitrages auswirken kann, welchen Ihr Arbeitgeber abzuführen hat. Hinsichtlich weiter Folgen des Rentenbezuges informieren Sie sich bitte bei Ihrem Arbeitgeber, Krankenkasse und Agentur für Arbeit.