Bei einer betriebsbedingt notwendigen Rückkehr zur Beschäftigung mit bisheriger wöchentlicher Arbeitszeit in der Arbeits- oder Freistellungsphase kann es zu einer Unterbrechung der Altersteilzeitarbeit kommen. Wir empfehlen Ihnen daher sich an die Agentur für Arbeit ( sofern die Altersteilzeit gefördert wird ) oder an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden.