Sehr geehrte Frau Sanna,
solange Sie neben Ihrer Hauptbeschäftigung (auch versicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung) nur einen Minijob ausüben, d.h. also Ihr Verdienst in diesem zweiten Job unterhalb von 400 Euro liegt, bleibt diese geringfügige Beschäftigung versicherungsfrei.
Sie haben allerdings die Möglichkeit auf die Versicherungsfreiheit zu verzichten.
Diese Regelung gilt für die Kombination Minijob neben versicherungspflichtiger Beschäftigung. Haben Sie zwei geringfügige Beschäftigungen deren Entgelt in der Summe 400 Euro übersteigt, tritt für beide Beschäftigungen Versicherungspflicht ein.
Für weitere Fragen steht Ihnen auch gern die Minijob-Zentrale unter der Telefonnummer 08000 200 504 oder im Internet unter www.minijob-zentrale.de zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß