Wenn Sie nach der ATZ nicht in die Rente wechseln können Sie sehr wohl wieder eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit ausüben., um die Kürzung zu "kürzen". Sie können dann aber lediglich die nächste Altersrente in Anspruch nehmen, hier, evtl. die Altersrente für langjährig Versicherte oder gar erst mit 65.