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Experten-Antwort

Arbeiten nach Erreichen des regulären Rentenalters

von Ginny0703.03.2025 | 12:50
155 Ansichten
2 Antworten
Ich beziehe bereits eine vorgezogene Altersrente(Schwerbehinderung), arbeite aber z.Zt. noch weiter und leiste natürlich Beiträge zur Rentenversicherung. Bald erreiche ich mein reguläres Rentenalter, werde aber darüber hinaus noch 1 Jahr weiterarbeiten. Erhalte ich mit Eintritt des Rentenalters automatisch einen angepassten Bescheid, oder muss ich diesen beantragen? Danke !

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.03.2025 | 13:08

Hallo Ginny07,

 

die Beiträge, die Sie neben der Rente geleistet haben, werden bei Erreichen der Regelaltersgrenze berücksichtigt. Hierfür müssen Sie keinen Antrag stellen.

 

Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Mondkindam 03.03.2025 | 13:12
Sie müssen nichts beantragen, die Berechnung der Zuschlagsentgeltpunkte erfolgt von Amts wegen. Kann aber etwas dauern, da ja erst die Entgeltmeldung vom Arbeitgeber benötigt wird. Falls Sie eine Vollrente (100%) beziehen sind Sie ab Erreichen der Regelaltersgrenze versicherungsfrei und es werden Ihnen keine Rentenversicherungsbeiträge mehr von Ihrem Arbeitsentgelt abgezogen. Sie können aber auch gegenüber Ihrem Arbeitgeber erklären, dass Sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten, dann zahlen Sie weiterhin Beiträge und Ihre Rente erhöht sich jeweils zum 01.07. des Folgejahres um einen Zuschlag. Ihr Arbeitgeber muss seinen Beitragsanteil auch bei Versicherungsfreiheit bezahlen, dass erhöht dann aber Ihre Rente nicht mehr. Falls Sie eine Teilrente (bis 99,99%) beziehen sind auch ab Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin versicherungspflichtig und Sie zahlen Rentenversicherungsbeiträge, auch hier erhöht sich jeweils zum 01.07. des Folgejahres die Rente um einen Zuschlag.
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