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Experten-Antwort

Arbeiten trotz EMR

von Michaela09.10.2014 | 11:26
1724 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wie ist es eigentlich mit freiwilliger, unbezahlter und unregelmäßiger Arbeit (unter 3 Stunden am Tag), z.B. Brötchen schmieren im Krankenhaus in der Abteilung Handchirugie. Muss diese Arbeit bei der RV angegeben werden? Ich bin leider nicht in der Lage "richtig" zu arbeiten, weil es mir immer wieder sehr schlecht geht und ich im Jahr ca. 6 Monate Klinikaufenthalt habe, ca. 3-4 Monate zu Hause leide und ca. 2-3 Monate habe, in denen es mir einigermaßen gut geht. Ich habe diese kurze Zeit zwar im Moment um die "verlorene" Zeit aufzuholen, doch ich fühle mich so wertlos und möchte in dieser Zeit gern etwas machen. Vielleicht beim Tierschutz helfen oder ähnliches, nur eben nicht mit Zwang (das würde ich eh nicht schaffen). Und wenn das angegeben werden muss, wie wirkt sich das auf meine 3 Jahre befristete volle EMR aus. Die Befristung läuft noch bis 07/2017! Danke schon mal für die Antworten (falls welche kommen) Michael

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michaela,

wie von den anderen Teilnehmern bereits erwähnt ist sind die von Ihnen angestrebte Beschäftigung innerhalb der Hinzuverdienstgrenzen und auch unter 3 Stunden täglich. Eine Pflicht die Beschäftigung Ihrem Rentenversicherungsträger mitzuteilen besteht aber dennoch. Zur Frage, ob Sie z.B. auch beim Tierschutz helfen könnten, verweisen wir auf die Anfrage vom 22.12.2013 bzw. die Antworten vom Folgetag:

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Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michaela,

wie von den anderen Teilnehmern bereits erwähnt ist sind die von Ihnen angestrebte Beschäftigung innerhalb der Hinzuverdienstgrenzen und auch unter 3 Stunden täglich. Eine Pflicht die Beschäftigung Ihrem Rentenversicherungsträger mitzuteilen besteht aber dennoch. Zur Frage, ob Sie z.B. auch beim Tierschutz helfen könnten, verweisen wir auf die Anfrage vom 22.12.2013 bzw. die Antworten vom Folgetag:

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Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michaela,

wie von den anderen Teilnehmern bereits erwähnt ist sind die von Ihnen angestrebte Beschäftigung innerhalb der Hinzuverdienstgrenzen und auch unter 3 Stunden täglich. Eine Pflicht die Beschäftigung Ihrem Rentenversicherungsträger mitzuteilen besteht aber dennoch. Zur Frage, ob Sie z.B. auch beim Tierschutz helfen könnten, verweisen wir auf die Anfrage vom 22.12.2013 bzw. die Antworten vom Folgetag:

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Der Rentenversicherungsträger hat auch bei einer Dauerrente jederzeit die Möglichkeit die Voraussetzungen der Erwerbsminderungsrente zu überprüfen.

Expertenantwort · 4Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michaela,

wie von den anderen Teilnehmern bereits erwähnt ist sind die von Ihnen angestrebte Beschäftigung innerhalb der Hinzuverdienstgrenzen und auch unter 3 Stunden täglich. Eine Pflicht die Beschäftigung Ihrem Rentenversicherungsträger mitzuteilen besteht aber dennoch. Zur Frage, ob Sie z.B. auch beim Tierschutz helfen könnten, verweisen wir auf die Anfrage vom 22.12.2013 bzw. die Antworten vom Folgetag:

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Der Rentenversicherungsträger hat auch bei einer Dauerrente jederzeit die Möglichkeit die Voraussetzungen der Erwerbsminderungsrente zu überprüfen.

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11 Antworten

R. Fischeram 09.10.2014 | 12:44
Hallo Michael, 3 Std. am Tag dürfen Sie arbeiten. Der Hinzuverdienst darf nicht mehr als 450 Euro betragen. Der Minijob muss aber dem Rentenversicherungsträger gemeldet werden. Ich habe auch einen kleinen Minijob. Ob ein Ehrenamt gemeldet werden muss weiss ich leider nicht. Aber ein Experte wird Ihnen bestimmt noch antworten. Alles Gute für Sie und liebe Grüsse von R. Fischer
Schorscham 09.10.2014 | 14:02
Zitat von R. Fischer anzeigenausblenden
Das ist falsch! Wer dazu in der Lage ist, MINDESTENS 3 Stunden/Tag zu arbeiten, ist NICHT vollständig erwerbsgemindert. Dass das manche DRV-Sachbearbeiter etwas lockerer sehen, ändert nichts an der Rechtslage. Wer auf der sicheren Seite sein will, sollte deshalb darauf achten, dass die tägliche Arbeitszeit IMMER unter 3 Stunden liegt. Sonst könnte es eines Tages ein böses Erwachen geben!
Michaelaam 09.10.2014 | 14:09
Ich glaube ich schaffe max 1 Stunde am Tag und 2-3 Stunden in der Woche.
Rentnerinam 09.10.2014 | 18:20
Bei der geringen tägl./wöchentl./monatl./jährl. Stundenzahl wird auch der monatlich rentenunschädliche Hinzuverdienstbetrag von 450 € nicht überschritten. Der DRV eine kurze Mitteilung darüber abgeben und dann ... ... viel Freude bei der Arbeit, mit ganz viel neu gewonnenem Selbstwertgefühl! Das wünscht Ihnen von Herzen die Rentnerin
W*lfgangam 09.10.2014 | 19:56
Hallo Michaela, wenn sich die med./arbeitsrechtlichen Grundvoraussetzungen für eine EM-Rente nicht ändern, könnten/dürften Sie auch 24 Std./Tag arbeiten gehen - dann schränkt höchstens der mögliche Hinzuverdienst die Rente ein. Man darf nicht vergessen, das z. b. bei chronisch Erkrankten eine andere/bessere Erwerbsfähigkeit im allgemeinen Arbeitsmarkt nicht deswegen besteht, weil sie eine Tätigkeit wider der eigenen Gesundheit ausüben. So lange eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von weniger als 3 Std. tgl. rein med. (weiterhin) nicht möglich ist, ändert die Aufnahme einer Beschäftigung daran nichts. Auch dass der 'Argwohn' der DRV damit geweckt wird (verständlicherweise) und ein Überprüfungsverfahren einsetzen kann. Gruß w. ...Einige hier scheinen die Voraussetzungen 'Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt/Vermittlungs_fähigkeit_' ./. 'ich mache unabhängig wider ärztlichem Rat doch was' nicht so ganz zu verstehen. Die Voraussetzungen für die EM-Rente sind nicht an eine 'allgemeine' Beschäftigungsaufnahme geknüpft, sondern stellen auf die Möglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ab. Vom ewigen 'Neidfaktor' mal ganz abgesehen ...
Michaelaam 09.10.2014 | 20:13
Wenn ich was machen sollte, dann sowieso nur in Absprache mit meinem Psychiater, denn meine Angst, da was "kaputt" zu machen, ist zu groß
Schorscham 09.10.2014 | 20:22
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Na wie schön, dass wir beide das wenigstens verstanden haben. :-) Vermutlich haben Sie vergessen darauf hinzuweisen, dass im Zweifelsfall nachgewiesen werden muss, ob tatsächlich auf Kosten der Restgesundheit gearbeitet wurde oder ob man vielleicht gar nicht (mehr) so krank ist, wie man im Rentenantrag behauptet hat. Ich bin BU-Rentner und darf sogar in Vollzeit arbeiten gehen, sofern die ausgeübte Tätigkeit mit den im Rentenverfahren dokumentierten Einschränkungen harmoniert. Dennoch bin ich sehr vorsichtig mit einer Arbeitsaufnahme, weil ich aus Erfahrung weiß, wie schnell ein ehrgeiziger DRV-Mitarbeiter versuchen könnte, mir einen Strick zu drehen. Deshalb bleibe ich dabei, dass man der DRV keine all zu großen Angriffsflächen bieten sollte. Wegen ein paar Euro Hinzuverdienst würde ich jedenfalls NIEMALS meine hart erkämpfte BU-Rente aufs Spiel setzen. MfG
W*lfgangam 09.10.2014 | 21:48
Hallo Michaela, Ihr _erster_ Ansprechpartner bei Beschäftigungen ist die DRV - nicht 'falsch' verstehen. Die leisten und entscheiden. Natürlich ist Ihr Psychiater die erste Vertrauensperson in akuellen med. Sachen. Wenn er nicht gleichzeitig als 'Vertrauensarzt' der DRV zu Fragen der EM tätig ist, wäre seine Meinung sicher/vielleicht hilfreich, aber nicht entscheidend. Schorch hat im Vorbeitrag schon richtig auf die 'Risiken' hingewiesen - hier im Forum werden Sie keine persönliche Prognose erhalten können, nur wenn/könnte/vielleicht ... Gruß w.
Michaelaam 10.10.2014 | 07:31
Ich fühle mich nur so wertlos, wenn ich "nur" für mich und meinen Mann da bin! Aber ihr habt Recht, die paar Stunden, die ich der Allgemeinheit zur Verfügung stehen würde, könnte ich auch für meine Seele was tun...
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