Hallo Jacobs,
bevor der Arbeitnehmer bei Ihnen die Beschäftigung beginn möge er bitte mit seinem Rententräger klären ob dieser Job dem Rentenbezug nicht evtl. entgegensteht. Problematisch ist nicht das EInkommen, sondern die wöchentl. Arbeitszeit von 20 Stunden. Als Vollerwerbsminderungsrentner kann ich nämlich aus gesundheitlichen Gründen eigentlich nicht mehr als 3 Std./tgl. bzw 15 Std./wöchentl. arbeiten. Die Jobaufnahme könnte also möglicherweise den Rentenanspruch gefährden. Es ist aber auch möglich, dass die Beschäftigung auf Kosten der Gesundheit ausgeübt wird. das sollte im Vorfeld geklärt werden.