Hallo Christine,
bitte teilen Sie die beabsichtigte Beschäftigungsaufnahme Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger mit (vgl. Sie hierzu auch Ihren Rentenbescheid unter "Mitteilungspflichten").
Ausgehend von Ihren Angaben gehe auch ich davon aus, dass diese Beschäftigung nicht rentenschädlich ist.