Hallo Martin38,
neben dem Bezug einer Regelaltersrente kann weiter gearbeitet werden ohne dass eine Hinzuverdienstgrenze zu beachten ist.
In diesem Fall würden für den Arbeitnehmer keine Beitragsabzüge zur Rentenversicherung erfolgen und somit auch keine Beiträge mehr anfallen, die sich auf die Rentenhöhe auswirken würden.
Sofern die Regelaltersrente nicht in Anspruch genommen würde, läge bei weiterer Beschäftigung über 450 Euro/ mtl. weiterhin ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vor, aus dem wie bisher Beiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt würden. Diese wirken sich natürlich auch auf die Rentenhöhe aus.
Darüber hinaus erhöht sich die Regelaltersrente auch noch um 0,5 % für jeden Monat, den sie später in Anspruch genommen wird.
Eine Aussage ob sich ein späterer Rentenbezug lohnt kann hier nicht getroffen werden. Sie können sich jedoch in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung ausrechnen lassen, wie sich ein späterer Rentenbeginn und Weiterbeschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze auswirken würde.