Hallo Chantal,
Meistervorbereitungskurse können als Ausbildung im Sinne des Rentenrechts gelten und damit zum Anspruch auf Waisenrente führen. Voraussetzung ist - wie bei jeder Ausbildung -, dass damit ein tatsächlicher zeitlicher Aufwand von mehr als 20 Stunden pro Woche verbunden ist. Zu diesen 20 Stunden zählen die Kurszeiten, notwendige Fahrtzeiten und die objektiv erforderliche Zeit der Vor- und Nachbereitung (Bestätigung durch Kurs-Träger).
Hier noch ein Link auf die entsprechende Arbeitsanweisung der DRV:
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_48ANL1R37
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