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Experten-Antwort

Arbeiten und Meistern nebenberuflich

von Chantal Stolze-Pietsch01.08.2016 | 10:17
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebe Experten, ich habe mal eine Frage. Ich bin 26 und mache nebenberuflich meinen Meister als Optikermeisterin. Habe ich Anspruch auf Halbwaisenrente? Was sind die Vorraussetzungen für diese Rente, 20 Stunden im Monat Unterricht? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten. Viele Grüße Chantal

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Chantal,

Meistervorbereitungskurse können als Ausbildung im Sinne des Rentenrechts gelten und damit zum Anspruch auf Waisenrente führen. Voraussetzung ist - wie bei jeder Ausbildung -, dass damit ein tatsächlicher zeitlicher Aufwand von mehr als 20 Stunden pro Woche verbunden ist. Zu diesen 20 Stunden zählen die Kurszeiten, notwendige Fahrtzeiten und die objektiv erforderliche Zeit der Vor- und Nachbereitung (Bestätigung durch Kurs-Träger).

Hier noch ein Link auf die entsprechende Arbeitsanweisung der DRV:

http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_48ANL1R37

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