Hallo Robert,
aufgrund der Beschäftigung während des Rentenbezuges werden weiterhin Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt.
Diese Beiträge wirken sich nach Erreichen der Regelaltersgrenze aus, indem der Rentenversicherungsträger Ihre Altersrente mit den bis dahin neu hinzugekommenen Beiträgen neu berechnet.