Hallo A. Yanama,
der Bezug einer Rente aus der türkischen Sozialversicherung steht einer freiwilligen Beitragszahlung grundsätzlich nicht im Wege. Ungeachtet dessen empfehle ich Frau X, sich hinsichtlich der Fortführung der freiwilligen Versicherung (Sinn/Zweck und Notwendigkeit) in einer Auskunfts- und Beratungsstelle des Rentenversicherungsträgers individuell beraten zu lassen. In diesem Zusammenhang macht auch eine Klärung des deutschen Versicherungskontos durchaus Sinn.