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Experten-Antwort

Arbeiten und Rente im Ausland - Jetzt in Deutschland

von A. Yanama15.03.2015 | 22:04
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe folgende Frage bezüglich der Klärung eines Rentenkontos. Die Frau X (geb. in der Türkei) hat seit Ihrem 18. Lebensjahr bis zu Ihrem Renteneintritt (2006) in der Türkei gearbeitet und beizieht sie aus der türkischen Sozialversicherung monatlich Rentenbezüge. Vor paar Jahren hat Sie Ihren Wohnsitz nach Deutschland verlegt und arbeitet sie hier als Freiberuflerin. Dabei zahlt sie seit zwei Jahren freiwillige Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung. Ungefähr vor einer Woche kam ein Schreiben von der deutschen Rentenversicherung - "Klärung des Rentenkontos für die Zeiten zwischen ihrem 17. Lebensjahr und Anmeldung bei der deutschen Rentenversicherung" Sie möchte Ihre beiden Rentenkonten nicht zusammenführen und weiterhin freiwillige Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung zahlen (unabhängig von ihrer türkischen Rente). Ist dies möglich? Oder was ist für sie in dieser Situation am günstigsten? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo A. Yanama,

der Bezug einer Rente aus der türkischen Sozialversicherung steht einer freiwilligen Beitragszahlung grundsätzlich nicht im Wege. Ungeachtet dessen empfehle ich Frau X, sich hinsichtlich der Fortführung der freiwilligen Versicherung (Sinn/Zweck und Notwendigkeit) in einer Auskunfts- und Beratungsstelle des Rentenversicherungsträgers individuell beraten zu lassen. In diesem Zusammenhang macht auch eine Klärung des deutschen Versicherungskontos durchaus Sinn.

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