Hallo Annika,
in Dänemark gilt das Europarecht, das die Sozialversicherungssysteme beider Länder koordiniert. Es wurde gerade für Menschen geschaffen, die im Laufe ihres Berufslebens über Grenzen hinweg arbeiten oder gearbeitet haben. So können beispielsweise alle Zeiten aus beiden Ländern für Ihren Rentenanspruch zusammenzählen. Jedes Land wird aber später aus den dort zurückgelegten Zeiten seine eigene Rente an Sie auszahlen.
Wie Sie versichert sind, wenn Sie in Dänemark arbeiten, entscheidet sich grundsätzlich nach den dortigen nationalen Vorschriften. Nehmen Sie in Dänemark eine Beschäftigung auf, werden sie nach dänischem Recht in der Sozialversicherung angemeldet. Ob Sie dort rentenversicherungspflichtig sind, können wir nicht beurteilen. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem ausländischen Arbeitgeber.
Die Deutsche Rentenversicherung Nord, die Deutsche Rentenversicherung Bund oder die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sind als Verbindungsstellen im Verhältnis zu Dänemark insbesondere dann Ihre Ansprechpartner in Fragen der gesetzlichen deutschen Rentenversicherung, wenn Sie
- in Dänemark gearbeitet und Beiträge zur dortigen Rentenversicherung gezahlt haben;
- in Dänemark wohnen;
- als dänischer Staatsangehöriger außerhalb der EU wohnen.
Bei weiteren Fragen nehmen Sie gerne - wie schon von den anderen Usern erwähnt - Kontakt zur DRV Nord auf.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung