Hallo Leonie,
Anspruch auf Waisenrente besteht im Übergangszeitraum zwischen zwei Ausbildungen bis zu einer Dauer von 4 Kalendermonaten. In dieser Zeit können Sie auch arbeiten, ohne dass sich das auf Ihren Waisenrentenanspruch oder Ihre Rentenhöhe auswirkt. Bei Waisenrenten gibt es keine Anrechnung von Einkommen mehr.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung