Nein, bei Bezug einer Vollrente wegen Alters besteht kein Anspruch auf Krankengeld.
Deswegen ist es ratsam, auf 0,01 Prozent seiner Altersrente zu verzichten und nur eine teilweise Altersrente in Höhe von 99,99 Prozent der Vollrente zu beziehen. Die entsprechende Erklärung können Sie formlos Ihrem Rentenversicherungsträger gegenüber abgegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung