Hallo,
da das Rentensystem ein umlagefinanziertes System ist, fließen die Beiträge direkt an die Rentenbezieher und Rehabilitanden zurück.
In der gesetzlichen Rentenversicherung bedeutet Umlageverfahren, dass die Beitragszahler nicht einen Kapitalbestand für ihre eigene Rente aufbauen wie beim Kapitaldeckungsverfahren, sondern die Bezüge der aktuellen Rentenbezieher finanzieren. Sie erwerben nur einen Anspruch auf eine spätere eigene Rente.
Die Verwaltungskosten sind bei der Deutschen Rentenversicherung (hier Beispiel DRV Bund) nach wie vor niedrig. Im Jahr 2016 wurde die Budgetobergrenze um rund 200 Millionen Euro unterschritten. Die Verwaltungskosten lagen bei nur etwa 1,1 Prozent der Gesamtausgaben. Quelle: eigene Angaben der DRV Bund / Geschäftsleitung.