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Experten-Antwort

Arbeitgeber Beitrag ist schlicht verloren

von Arbeitgeberbeitrag Rente08.08.2018 | 09:08
1277 Ansichten
25 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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wo ist eigentlich der Arbeitgeberbeitrag 50% des Rentenbeitrags bei der Berechnung der Rente ? Verschwindet dieser Beitrag von 50% tatsächlich für Verwaltungskosten in der DRV ?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

da das Rentensystem ein umlagefinanziertes System ist, fließen die Beiträge direkt an die Rentenbezieher und Rehabilitanden zurück.

In der gesetzlichen Rentenversicherung bedeutet Umlageverfahren, dass die Beitragszahler nicht einen Kapitalbestand für ihre eigene Rente aufbauen wie beim Kapitaldeckungsverfahren, sondern die Bezüge der aktuellen Rentenbezieher finanzieren. Sie erwerben nur einen Anspruch auf eine spätere eigene Rente.

Die Verwaltungskosten sind bei der Deutschen Rentenversicherung (hier Beispiel DRV Bund) nach wie vor niedrig. Im Jahr 2016 wurde die Budgetobergrenze um rund 200 Millionen Euro unterschritten. Die Verwaltungskosten lagen bei nur etwa 1,1 Prozent der Gesamtausgaben. Quelle: eigene Angaben der DRV Bund / Geschäftsleitung.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo nochmals,

entschuldigen Sie, dass wir Ihre Frage nicht genau verstanden haben.

Die Deutsche Rentenversicherung hat nicht zwei Kassen, welche zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern trennt. Der Beitragssatz zur gesetzlichen RV beträgt 18,6%.

9,3% davon sind vom AG und 9,3% vom AN zu tragen. Das Geld fließt zur gesetzlichen Rentenversicherung und wird dort nicht in AG- und AN-Anteile getrennt.

Vom Gesamtbeitrag, also Beiträge von AG, AN, Sozialleistungsträgern, wie z.B. Agentur für Arbeit (Beiträge Arbeitslosengeld I), Krankenkassen (Beiträge bei Krankengeld), Reha-Trägern (Beiträge bei Übergangsgeld), fließen diese wie beschrieben in die erforderliche Leistungen, welche die DRV zur Verfügung stellt.

U.a. entstehen natürlich auch Verwaltungskosten in der genannten Höhe. Uns erschließt sich immer noch nicht ganz warum daher der Arbeitgeberanteil „schlicht verloren“ geht. Alle anderen Anteile wären demnach nicht „schlicht verloren“?

Sollten Sie eventuell Arbeitgeber sein und sich um die von Ihnen zu leistenden Beiträge und den richtigen Einsatz dieser Mittel Sorgen bzw. Gedanken machen, habe Sie die Gelegenheit beim zuständigen Bundes-/Landesrechnungshof den Sachverhalt zu erläutern und dort gezielt nachzufragen, ob die Arbeitgeberanteile rein in Verwaltungskosten versickern. Adressen der genannten Behörden und Erläuterungen zur Kontaktaufnahme erhalten Sie über entsprechende Links im Internet.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

23 Antworten

Marcoam 08.08.2018 | 09:29
Sehr richtig knapp 99 % werden für Verwaltung aufgewendet und nur knappe 1 % für die eigentliche Rente. Schönen Tag noch Hannes
senf-dazuam 08.08.2018 | 09:45
Tach auch! Von Ihrem jährlichen Gehalt werden derzeit 18,6 % als BEitrags für die gesetzliche Rentenversicherung verwendet. Sie zahlen davon die Hälfte, der Arbeitgeber noch mal den selben Betrag oben drauf. Und wo bleibt das Geld dann? Es wird direkt wieder an all die Rentner_innen ausgezahlt, damit keiner jammern muss, allenfalls über den zu niedrigen Betrag und sonstige Widrigkeiten. Wie so oft: das Geld ist nicht weg, es ist nur woanders. Was die Verwaltungskosten betrifft, sollten Sie sich mal anhand der Unterlagen der DRV einlesen, wie teuer uns das System der gesetzlichen Rentenversicherung wirklich ist.
Werner67am 08.08.2018 | 11:21
Der Beitragsanteil des Arbeitgebers gehört nicht zum versicherten Arbeitsentgelt, d.h. für diese Beträge werden keine Beiträge entrichtet. Deshalb ist es logisch, dass der Arbeitgeberbeitrag nicht als zusätzliches Arbeitsentgelt in die Rentenberechnung einfließt. Gruß Werner.
Arbeitgeberbeitrag Renteam 08.08.2018 | 13:27
Danke für den Hinweis mit den 1,1% Verwaltungsaufwand ? Wissen wollte ich, ob bei der Rentenberechnung der Rentenpunkte nur 50% der Beiträge oder auch der Arbeitgeberanteil mit herangezogen wird. Also 15,6 %, oder nur 7,8% der Beiträge ? Oder ist der Arbeitgeberanteil mit 50% für Verwaltung gleich weg. Gruss
Hitzeam 08.08.2018 | 13:34
Kannst du es nicht verstehen oder willst du es nicht verstehen. Zur Rentenberechnung werden nicht die Beiträge AG / AN verwendet sondern das Brottoeinkommen des AN.
Arbeitgeberbeitrag Renteam 10.08.2018 | 08:05
1,1% von 1 Billion. ? Nein, ich möchte wissen, wenn ich 100.-- Euro Beiträge in die DRV einbezahle, wie hoch ist der Kostenanteil der DRV an den 100.-- Euro. Wie wirkt sich die 50% Arbeitgeberanteil bei der Rentenberechnung aus. Danke, liebe DRV, mit der Angabe von 1,1% führen Sie die Versicherten hinters Licht. Diese Berechnung von 1,1% bezieht sich auuf die Gesamtausgaben der DRV. Wie hoch sind diese? Warum, nennen Sie nicht den realen Abzug den Kostenanteil bei dem " normalen " Rentner oder Beitragszahler ? Gruss
Arbeitgeber Beitragam 10.08.2018 | 11:02
Zitat von Modi1969 anzeigenausblenden
Modi1969 schrieb

Hallo,

Sie verstehen da was falsch: Man kann den Kostenanteil aus dem entrichteten Rentenbeitrag - sei es nun AG oder AN-Anteil - nicht exakt beziffern, sondern bestenfalls näherungsweise runterbrechen.

Sind Sie Arbeitnehmer, wird der Rentenbeitrag aus dem Lohn hälftig von AG und AN gezahlt. Sind sie selbständig tätig mit Beitragszahlung oder zahlen Sie freiwillige Beiträge, zahlen sie gewissermaßen beide Lohnhälften selbst, also den vollen Beitrag.

Beziehen Sie Sozialleistungen (AloG, Krankengeld) oder pflegen Sie einen Angehörigen, übernimmt der Sozialleistungsträger bzw. die Pflegekasse den kompletten Beitrag, bei Minijobs zahlen AG und AN unterschiedlich hohe Beitragsanteile, ebenso in der Gleitzone. Sie sehen also, dass die Beitragslast je nach Sachverhalt unterschiedlich verteilt ist.

Maßgebend für die Berechnung der Rente sind dann nicht die gezahlten Beiträge, sondern das mit diesen Beiträgen versicherte Entgelt, das mit dem jeweiligen Durchschnittsverdienst des Jahres verglichen wird ; Ergebnis sind dann die Entgeltpunkte, die sie u.a. in der Renteninfo sehen.

Natürlich entstehen bei Beitragseinzug und Berechnung der Renten etc. der DRV Kosten für deren technische Ausstattung, Personal etc. Experte nannte ja schon die prozentuale Größe der Verwaltungskosten. Wenn Sie jetzt bedenken, dass die DRV insgesamt annähernd 300 Mrd Euro/jährlich ausgibt, haben Sie die überschlägige Gesamtsumme der Kosten.

Würde man diese Kosten dann auf Ihre 100 € runterbrechen, lägen sie im niedrigen Eurobereich...

Danke Moddy nun, wie hoch ist denn annäherungsweise der Kostenanteil bei 100.-- Euro einbezahlter Summe ? Der wird doch sicher nicht " nur 1,1% sein. Warum kann dies, oder will dies keiner in der DRV nennen. Ein Versicherter sollte doch wissen, wie real Verwaltungskosten seine einbezahlten Beiträge belasten. Na, nun nennen Sie mal in etwa den Kostenanteil der DRV Verwaltung ? Warum ist die DRV nicht in der Lage dies zu nennen. Sondern flüchtet sich in nichts sagende Antworten. Danke
Modi1969am 10.08.2018 | 10:27
Hallo, Sie verstehen da was falsch: Man kann den Kostenanteil aus dem entrichteten Rentenbeitrag - sei es nun AG oder AN-Anteil - nicht exakt beziffern, sondern bestenfalls näherungsweise runterbrechen. Sind Sie Arbeitnehmer, wird der Rentenbeitrag aus dem Lohn hälftig von AG und AN gezahlt. Sind sie selbständig tätig mit Beitragszahlung oder zahlen Sie freiwillige Beiträge, zahlen sie gewissermaßen beide Lohnhälften selbst, also den vollen Beitrag. Beziehen Sie Sozialleistungen (AloG, Krankengeld) oder pflegen Sie einen Angehörigen, übernimmt der Sozialleistungsträger bzw. die Pflegekasse den kompletten Beitrag, bei Minijobs zahlen AG und AN unterschiedlich hohe Beitragsanteile, ebenso in der Gleitzone. Sie sehen also, dass die Beitragslast je nach Sachverhalt unterschiedlich verteilt ist. Maßgebend für die Berechnung der Rente sind dann nicht die gezahlten Beiträge, sondern das mit diesen Beiträgen versicherte Entgelt, das mit dem jeweiligen Durchschnittsverdienst des Jahres verglichen wird ; Ergebnis sind dann die Entgeltpunkte, die sie u.a. in der Renteninfo sehen. Natürlich entstehen bei Beitragseinzug und Berechnung der Renten etc. der DRV Kosten für deren technische Ausstattung, Personal etc. Experte nannte ja schon die prozentuale Größe der Verwaltungskosten. Wenn Sie jetzt bedenken, dass die DRV insgesamt annähernd 300 Mrd Euro/jährlich ausgibt, haben Sie die überschlägige Gesamtsumme der Kosten. Würde man diese Kosten dann auf Ihre 100 € runterbrechen, lägen sie im niedrigen Eurobereich...
_icham 10.08.2018 | 13:27
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/6… In den Seiten 20 - 23 finden Sie vielleicht die Zahlen, die Sie suchen?
Google hilftam 10.08.2018 | 12:19
Die von Ihnen gewünschten Angaben finden Sie ganz leicht auf den Seiten der DRV. Oder ist es doch nicht so interessant und die "Mühe" dafür zu groß?
Arbeitgeberbeitragam 10.08.2018 | 12:57
Dies ist ein Forum der DRV. Als Versicherter der DRV möchte ich nur wissen, wie hoch ist der Kostenanteil der DRV Verwaltung an 100.-- Euro einbezahlter Beitrags-Summe ? Mit Sicherheit nicht 1,1% von ....... Jede Firma, kennt die Herstellung, die Fertigungskosten eines Produkts. Warum nicht die DRV Gruss
Kaiseram 10.08.2018 | 13:04
Bei Beratungsresistenz nutzt auch die beste Antwort nichts.
SEam 10.08.2018 | 16:21
Das eigentliche Problem der Rentenkasse sind die "versicherungsfremden Leistungen": Sie betrugen 2015 ganze 81,3 Mrd. Euro – der Staat zahlte einen Bundeszuschuss von 62,4 Mrd. Doch wer zahlt die restlichen 18,9 Mrd.? Aus gesellschaftlicher Sicht haben alle diese Ausgaben ihre Berechtigung und Bedeutung. Was zu hinterfragen wäre ist, dass der Gesetzgeber dazu die Rentenkasse benutzt – und die damit verbunden Ausgaben nicht vollständig erstattet. „Arbeitnehmer und Rentner müssen mit ihren Beiträgen Jahr für Jahr den Bundeshaushalt subventionieren; nicht umgekehrt; wovon diejenigen profitieren, die keine Beiträge zahlen müssen. Vor allem Politiker, höhere Beamte und Richter. Deshalb ist es auch so schwierig, hier eine Änderung zu erreichen“
Arbeitgeber Beitrag Renteam 10.08.2018 | 15:49
Sehr geehrte DRV, wie hoch ist der Kostenanteil der DRV mit Verwaltung für den Versicherten, wenn ich z.B. 100.-- Euro Beitrag einbezahle ? Besten Dank Grüsse
chiam 10.08.2018 | 16:58
Sie wollen die Antwort doch nicht glauben. Was bringt es da, nochmal und nochmal zu fragen? Suchen Sie sich einfach irgendeine Zahl aus, die Ihnen zusagt.
Jonnyam 10.08.2018 | 18:36
Na dann versuche ich es noch einmal. Für die Berechnung einer Rente ist die Höhe der Beiträge uninteressant. Deshalb ist es auch nicht interessant, wer die Beiträge trägt, ob der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber, die Krankenkasse oder ein freiwillig Versicherter. Für die Berechnung einer Rente ist vielmehr nur der mit den Beiträgen versicherte Betrag von und dessen Verhältnis zum Durchschnittsverdienst von Bedeutung. Beispiel: 1972 wurde mit den Beiträgen eines Durchschnittsverdieners ein Betrag von 16335 DM versichert. Dafür gibt es einen Entgeltpunkt. 2017 wurde mit den Beiträgen ein Betrag von 37103 Euro versichert, für den es ebenfalls einen Entgeltpunkt gibt. Und dieser eine Entgeltpunkt, ob aus 1972 oder2017 ist egal, ergibt z.Zt. eine monatliche Rente von 32,03 Euro. Es ist völlig uninteressant, ob die Beiträge dafür 1972 bei 17% seinerzeit 2776,95 DM kosteten oder die für 2017 bei 18,7 % sogar 6938,26 Euro betrugen. Ebenso wenig ist von Interesse, ob diese Beiträge zur Hälfte vom Arbeitnehmer und zur anderen Hälfte vom Arbeitgeber oder von einem freiwillig Versicherten voll und ganz getragen. So viel zur Berechnung der Rente. Und dass es etwas kostet, die Renten zu berechnen und auszuzahlen, dürfte auch klar sein. Und dieser Verwaltungsaufwand in Höhe der bereits erwähnten 1,1 % der Gesamtausgaben wird mit den gezahlten Beiträgen aufgrund des jeweiligen Beitragssatzes auch mitfinanziert, egal, wer auch immer die Beiträge trägt. Man könnte aber sagen, dass ein durchschnittlich verdienender Arbeitnehmer von seinen 2017 gezahlten 3450,58 Euro damit auch knappe 38 Euro beträgt. Wenn Sie also 100 Euro an Beiträgen als Arbeitnehmer zahlen, gehen dafür nach Adam Riese 1,1 Euro für die Auszahlung der Rente Ihrer Eltern und Großeltern weg. Bleibt mir nur noch der Hinweis, dass es einen Beitragssatz von 15,6 % bzw. hälftig 7,8 % in der Geschichte der deutschen Rentenversicherung seit 1891 niemals gegeben hat. Ist jetzt alles klar, oder wollen Sie private Nachhilfe haben?
Hallo Jonnyam 11.08.2018 | 07:59
ist doch nicht zu fassen, was Sie von sich geben. Die genaue Anzahl Gesamt Mitarbeiter mit allen Unterkassen ob Seeemannskasse Bergbau Künstlerkasse usw. ist niemanden in Deutschland bekannt. Es werden weit mehr als 100 000 Mitarbeiter sein. Die DRV kommuniziert dies nicht offen. Sie wollen mir wirklich sagen, dass mit 1,1% Kostenbeitrag bei den eingezahlten Rentenbeiträgen, der Versicherte der DRV belastet wir. In welchem Staat wohnen Sie (Schweiz) ? Da lachen ja die Hühner, bei einem solchen völlig misslungenen Versuch Versicherte zu täuschen. 1,1 % lächerliche Aussage. Gruß
KSCam 11.08.2018 | 10:54
Wie hoch der Verwaltungsaufwand / Kosten für 100 € Beitrag sind will doch - außer unserem Fragesteller - kein Mensch wissen, das interessiert in der Praxis "keine Sau", so einen Blödsinn bin ich in meinen 33 Beraterjahren bei der DRV noch nie gefragt worden. Wen es doch interessiert, soll sich bitte im Internet die Geschäftsberichte und Haushaltspläne aller DRV Träger zusammensuchen (oder vorbeigehen und diese einsehen), dort findet man alles zu Ausgaben, Einnahmen,Personalstärke, u.v.m. Dieser Superinteressierte kann dann diese Zahlen zusammentragen und sich selbst ausrechnen was er wissen will. Dass dieser "Stänkerer" dann auch noch bürokratischen Aufwand = Antworten im Forum einfordert, ist bezeichnend. Er erwartet, dass irgendjemand für ihn diese Arbeit macht. Das was hier geschrieben wird, zweifelt er ohnehin an und glaubt es nicht. Soll er sich doch bitte seine Welt selbst so zusammenbasteln wie es ihm in sein Weltbild passt. Schönes WE
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