Hallo Tini,
leider ist es uns im Rahmen dieses Forums zur gesetzlichen Rentenversicherung und Alterssicherung nicht möglich, Fragen zum Arbeitsrecht zu beantworten. Insoweit kann ich auch keine Angaben dazu machen, ob und inwieweit Sie aus arbeitsrechtlicher Sicht verpflichtet sind, Ihrem Arbeitgeber gegenüber entsprechende Angaben zu machen. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass ich Sie mit dieser Frage an Ihre Personal- oder gewerkschaftliche Vertretung, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder eines der einschlägigen Foren zum Arbeitsrecht verweisen muss.
Ungeachtet dessen möchte ich dennoch darauf hinweisen, dass der Arbeitgeber im Zusammenhang mit entsprechenden Rückfragen seitens des Rentenversicherungsträgers durchaus Kenntnis von der Antragstellung erlangen kann.
Über den Antrag nicht, aber wenn Sie glauben dieser würde das nicht erfahren, sind Sie schon sehr naiv. Keine guten Voraussetzungen für ein gutes Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Gleich am Anfang des Rentenverfahrens kommt ein Schreiben zur Arbeitsplatzbeschreibung, dass der Arbeitgeber ausfüllen muss. Er erfährt es so und so.
Das ist Blödsinn.
Schwachsinn!
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