Hallo Dagmar,
ich kann mich den Ausführungen von "Abschläge" und den bereits aufgezeigten Handlungsoptionen nur anschließen.
Ergänzend möchte ich anmerken, dass in Einzelfällen auch die Möglichkeit bestehen kann, dass ein Vorschuss nach § 42 SGB I gewährt werden kann, wenn sich die Auszahlung verzögert und eine wirtschaftliche Notlage droht.