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Experten-Antwort

Arbeitgeber füllt Formular G0515 immer wieder falsch aus

von Dagmar30.05.2022 | 18:13
1348 Ansichten
3 Antworten

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Mein Arbeitgeber hat die Abrechnung der Gehälter an eine externe Abrechnungsstelle gegeben. Zwei Mal wurde das Formular falsch ausgefüllt, falsche Daten und nicht der letzte Monat vor Eintritt der Krankheit. Jetzt hat sich die Personalabteilung nochmal eingeschaltet und mir glaubhaft versichert, die Abrechnungsstelle würde das jetzt korrekt weiter leiten, aber die DRV hat nichts erhalten und kann deshalb auch nicht zahlen. Was kann ich tun? Es geht um 2Monate, Februar und März, und ich bekomme kein Geld.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Dagmar,

ich kann mich den Ausführungen von "Abschläge" und den bereits aufgezeigten Handlungsoptionen nur anschließen.

Ergänzend möchte ich anmerken, dass in Einzelfällen auch die Möglichkeit bestehen kann, dass ein Vorschuss nach § 42 SGB I gewährt werden kann, wenn sich die Auszahlung verzögert und eine wirtschaftliche Notlage droht.

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2 Antworten

Abschlägeam 30.05.2022 | 18:41
Hallo Dagmar, wenn Sie bereits aus der Entgeltfortzahlung heraus waren (sechs Wochen nach AU-Beginn) und Krankengeld bezogen haben vor Beginn der Reha, wird dieses Formular gar nicht benötigt. Da reichen dann die Angaben der Krankenkasse (G0518). Ansonsten können Sie eigentlich nur noch mal mit der Personalabteilung Kontakt aufnehmen und darauf bestehen, dass Sie selbst die korrekte Abrechnung erhalten bzw. mindestens zeitgleich eine Kopie und diese dann selbst (online) bei Ihrer DRV einreichen. Denn alternativ würde zwar auch die DRV irgendwann tätig werden und den Arbeitgeber auffordern, das kann aber noch dauern. Und Sie haben dann immer noch keinen Einblick, ob die Daten korrekt sind. Zusätzlich können Sie auch noch Kontakt mit Ihrer Krankenkasse aufnehmen und dort die Unterlagen anfordern, die Ihr Arbeitgeber dort vorgelegt hat um für die Zeit der Entgeltfortzahlung den entsprechenden Anteil von der KK erstattet zu bekommen. Last but not least reichen Sie eine Kopie Ihrer Gehaltsabrechnung vor Eintritt der Krankheit ebenfalls selbst bei Ihrer DRV ein und bitten darum, das entsprechend (falsch) ausgefüllte Formular (das dort bereits vorliegt?) mit der Abrechnung zu vergleichen. Vielleicht hat ja noch einer der anderen User ergänzende Ideen... Viel Erfolg und alles Gute!
Dagmaram 31.05.2022 | 10:22
Vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort! Die Krankenkasse kann leider nicht helfen, ich falle nach der Lohnfortzahlung direkt ins Übergangsgeld weil ich eine Wiedereingliederung gemacht habe. Aber ich werde das mit dem Lohnzettel versuchen! Viele Dank!
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