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Auch wenn die Entgeltfortzahlung in die Reha hineinreichte, also direkt in einen Übergangsgeldanspruch für den Rest der Reha 'überging', würde dann nach der Reha ggfs. bei der Krankenkasse eine Anspruch auf Krankengeld bestehen, sofern weiter arbeitsunfähig. In dem Fall würde sich dann aber auch eine Nachfrage bei der Krankenkasse lohnen, bei der der Arbeitgeber zur Berechnung des Krankengeldes auch Unterlagen einreichen muss/te. Und dort hätte er es vermutlich schon aus eigenem Interesse zeitnah erledigt, denn die KK erstattet ihm auch einen Teil der Entgeltfortzahlung. Ansonsten könnte helfen, die Gehaltsabrechnungen des Zeitraumes vor und während der Reha bei der DRV einzureichen und darauf hinzuweisen, dass der Arbeitgeber leider das entsprechende Formular immer noch nicht ausgefüllt hat. Dann 'zwingt' ihn die DRV dazu, denn er ist verpflichtet, es zu tun. Und anhand dieser Gehaltsunterlagen könnten Sie zumindest auch schon um eine Vorschusszahlung für das Übergangsgeld bitten (auch wenn diese de facto 'jetzt' bereits eine Nachzahlung wäre). Viel Erfolg und alles Gute!Hallo zusammen, ich bin seit dem 20.02.2022 krankgeschrieben war auch der Zwischenzeit in Reha 8 Wochen. Bin seit dem 28.03.2022 aus der Arbeitgeber Zahlung raus. Mein Problem ist der mein Arbeitgeber trotz mehrfacher Anfragen das Formular G0515 nicht ausfüllt und an die Rentenkasse weiter gibt, was kann ich da machen. Mfg CarolineRelevant ist ja nur, ob sie am Tag vor der von Ihnen genannten Reha noch in der Lohnfortzahlung waren. Waren Sie am Tag vor Reha-Antritt bereits im Krankengeld, muss der Arbeitgeber auch G0515 nicht ausfüllen. Vielleicht lag es ja daran, dass er es gar nicht auszufüllen braucht? Wenn Sie am Tag vor der Reha im Krankengeld-Bezug waren, sind nur G0152 durch Sie auszufüllen und G0158 durch die Krankenkasse. Just an idea....
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