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Experten-Antwort

Arbeitgeber hat keine Meldung gemacht

von straumi18.12.2024 | 16:13
862 Ansichten
10 Antworten

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Haben heute den Versicherungsverlauf bekommen und in 2023 fehlen 4 Monate in denen mein Mann gearbeitet hat aber wohl keine Beiträge gezahlt wurden. Dieses Jahr ebenfalls für 6 Monate. Dazwischen war er arbeitslos. Wie kann man das Ganze jetzt nachweisen? Gehaltsabrechnungen gab es nur sporadisch (jetzt weiss ich auch warum). Reichen wohl auch die Arbeitsverträge und Kündigungsschreiben?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

der Arbeitgeber muss alle Sozialversicherungsbeiträge an die gesetzliche Krankenkasse (sogenannte Einzugsstelle) zahlen. Ferner muss der Arbeitgeber relevante Sachverhalte im Rahmen eines maschinellen Verfahrens an die gesetzliche Krankenlasse melden (zum Beispiel Anmeldung, Abmeldung, Jahresmeldung). Die gesetzliche Krankenkasse ist als sogenannte Einzugsstelle für die korrekte Beitragsabwicklung zuständig. Deshalb sollten Sie dort schnellstmöglich einen entsprechenden Antrag stellen und um schriftliche Mitteilung bitten. Unabhängig davon besteht die Möglichkeit, beim Rentenversicherungsträger einen Antrag auf Kontenklärung zu stellen. Hierbei sollten Sie alle vorhandenen Unterlagen einreichen (zum Beispiel Gehaltsabrechnungen, Arbeitsvertrag, Kündigung). Über die Verwertbarkeit dieser Unterlagen entscheidet dann der Rentenversicherungsträger. Ferner sollten Sie auch eine Kopie des Antrags an die Krankenkasse einreichen. Der Rentenversicherungsträger wird sich dann an die Krankenkasse wenden. 

Wir wünschen Ihnen noch einen schönen Tag!

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9 Antworten

Königam 18.12.2024 | 16:19
Sie benötigen eine Gehaltsbescheinigung oder wenden sich an die Krankenkasse über die die Meldung des Arbeitswinkommens an die Rentenversicherung läuft. Ist der Arbeitgeber seiner Pflicht zur Lohnzahlung nicht nachgekommen, müssen Sie das auf arbeitsrechtlichem Weg lösen, da das keine Aufgabe der Rentenversicherung ist.
Gegenfrageam 18.12.2024 | 16:26
Wurden denn nach den Gehaltsabrechnungen Beiträge abgeführt? Das würde für eine Anerkennung schon ausreichen. Der Arbeitsvertrag und die Kündigung sind keine ausreichenden Beweismittel für die Beitragszahlung. Ich würde Ihnen raten, die Sache möglichst bald zu regeln.
KKam 18.12.2024 | 16:36
Wenn keine Beiträge abgeführt wurden, sollten Sie zunächst mal mit der Krankenkasse sprechen, da diese für den Beitragseinzug zuständig ist.
Maxam 18.12.2024 | 17:01
Nö, warum? Geht sie doch gar nichts an. Es ist allein Sache des Ehemannes sich darum zu kümmern, falls er das will und überhaupt arbeiten war.
Oh Max!am 18.12.2024 | 17:18
Ob die Frau oder der Mann sich darum kümmert, ist doch unerheblich. Wieder mal ein völlig überflüssiger Beitrag des Foren🤡 Max. Es ist eben schwierig etwas sinnvolles beizutragen, wenn man vom Rentenrecht so gar nichts versteht. Wirkt aber belustigend.
Lilaam 18.12.2024 | 17:54
Wenn keine Beiträge abgeführt worden wären, wären ja auch keine KK-Beiträge gezahlt worden. Da hätte sich doch die KK längst gemeldet. Seltsam.
Icham 18.12.2024 | 19:38
Mein Arbeitgeber zahlte auch mal keine Sozialbeträge und ich und meine Kollegen merken das nicht. Erst als wir jeder einen Brief von der Staatsanwaltschaft bekamen merkten wir das. Wir reden von einem Zeitraum von 11 Monaten. Es wurde dann alles nachträglich bezahlt. Die Firma war schon zuvor in Zahlungsnöte da ein Großer Auftraggeber nicht zahlte und Insolvenz angemeldet hat. Unsere Firma musste später deshalb das Gleiche machen.
xyam 19.12.2024 | 12:53
eben deswegen juristisch klären lassen! Und hoffentlich auch Steuer bezahlt.
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