Guten Tag,
der Arbeitgeber muss alle Sozialversicherungsbeiträge an die gesetzliche Krankenkasse (sogenannte Einzugsstelle) zahlen. Ferner muss der Arbeitgeber relevante Sachverhalte im Rahmen eines maschinellen Verfahrens an die gesetzliche Krankenlasse melden (zum Beispiel Anmeldung, Abmeldung, Jahresmeldung). Die gesetzliche Krankenkasse ist als sogenannte Einzugsstelle für die korrekte Beitragsabwicklung zuständig. Deshalb sollten Sie dort schnellstmöglich einen entsprechenden Antrag stellen und um schriftliche Mitteilung bitten. Unabhängig davon besteht die Möglichkeit, beim Rentenversicherungsträger einen Antrag auf Kontenklärung zu stellen. Hierbei sollten Sie alle vorhandenen Unterlagen einreichen (zum Beispiel Gehaltsabrechnungen, Arbeitsvertrag, Kündigung). Über die Verwertbarkeit dieser Unterlagen entscheidet dann der Rentenversicherungsträger. Ferner sollten Sie auch eine Kopie des Antrags an die Krankenkasse einreichen. Der Rentenversicherungsträger wird sich dann an die Krankenkasse wenden.
Wir wünschen Ihnen noch einen schönen Tag!