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Arbeitgeber hat nicht über Möglichkeit der Aufstockung bei Mini-/Midijob informiert

von hehobe21.01.2008 | 22:56
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7 Antworten

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Was für Rechte und Möglichkeiten hat ein AN, wenn er gesetzeswidrig nicht vom AG schriftlich darauf hingewiesen wurde, dass er auf die Reduzierung der RV-Beiträge im Mini-/Midijob verzichten kann. Kann man da was reparieren, wegen Riester bzw. Reha oder EU-Rente?

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ein Arbeitnehmer, der eine versicherungsfreie geringfügige Beschäftigung ausübt, kann auf die Versicherungsfreiheit verzichten. Nach der gesetzlichen Grundlage (§ 5 Abs. 2 SGB VI) kann dieser Verzicht aber nur mit Wirkung für die Zukunft erklärt werden. Im Hinblick auf das Rentenversicherungsrecht ist also insoweit eine rückwirkende Aufstockung der Beiträge nicht möglich.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Das ist aber dann ein anderer Fall. Wenn der Arbeitnehmer auf die Versicherungsfreiheit (nicht: Aufstockung) verzichtet, der Arbeitgeber die Beiträge aber nicht korrekt abgeführt hat, so geht dies natürlich regelmäßig nicht zu Lasten des Arbeitnehmers. In dem Fall von hehobe ist ein Verzicht aber gerade nicht rechtzeitig erklärt worden.

5 Antworten

Sloggiam 22.01.2008 | 08:00
Genau das Thema interresiert mich auch.Das ist der Grund warum ich keine Erwerbsunfähigkeits Rente bekomme.
Schadeam 22.01.2008 | 08:46
jetzt, da Sie ja diese Möglichkeit kennen, können Sie für die Zukunft auf die Versicherungsfreiheit des Minijobs verzichten und sich die Beiträge abziehen lassen. Rückwirkend geht das nicht mehr. Ob Sie dadurch (die fehlenden Beiträge) einen Schaden erlitten haben und den Arbeitgeber dafür haftbar machen können ( und dies auch beweisen können) ist keine Frage des Rentenrechts sondern ein arbeitsrechtliches Problem. Da kann Ihnen die RV nicht weiterhelfen.
Kleksam 22.01.2008 | 08:33
Hallo hehobe und sloggi, ich glaube nicht, dass man rückwirkend eine Austockung beantragen kann, leider. Die Arbeitgeber sollten schon auf die Möglichkeit des Verzichts der Versicherungsfreiheit hinweisen, aber das wird wohl häufig nicht getan. Vielleicht hilft Ihnen diese Adresse weiter: www.minijob-zentrale.de Diese Minijobzentrale ist für alle Mini und Midijobber zuständig. Halten Sie uns doch bitte über neue Erkenntnisse auf dem Laufenden. Viel Erfolg und alles Gute wünscht der Kleks
zuzaam 22.01.2008 | 10:06
hi, also natürlich geht das - habe ich selbst gemacht. wenn nachweisbar ist, dass der fehler nicht zu lasten des AN geht - er also auf die aufstockung schriftlich verzichtet hat - so geht das zulasten des AG bzw. seines abrechnungs-/steuerbüros. dort erfolgt ganz einfach eine korrektur der buchungen plus nachzahlung. ehe hier solche auskünfte gegeben werden, mal besser bei der minijobzentrale infos einholen, was zur buchungskorrektur notwendig ist! gruß, zuza
zuzaam 22.01.2008 | 11:40
die sache ist doch hier, dass der AN auf die möglichkeit des verzichts auf versicherungsfreiheit nicht hingewiesen wurde? oder liegt ein schriftlicher nachweis vor, dass der AN versicherungsfreiheit wünscht? grundsätzlich denke ich zwar, dass auch der AN mal seine grauen gehirnzellen anstrengen sollte, seinen monatlichen abrechnungsbogen kontrollieren sollte - und sich über die rechtlichen voraussetzungen seines arbeitsverhältnisses informieren sollte, aber für mich wäre nun auch der zeitraum ausschlaggebend. wenn man z.b. mehrere jahre bereits ohne "aufstockung" gearbeitet, wird sich sicherlich rumgesprochen haben, dass man auch den vollen RV-beitrag zahlen könnte - steht ja in jedem billigen wochenblatt. dann würde ich auch ein bisschen an misbrauch denken .... ist das arbeitsverhältnis aber nur ein paar monate alt, ... naja, ich sage nur zustellungsvermutung der verzichtserklärung beim arbeitgeber durch die post. wenn's einem erst nach ein paar jahren auffällt - und zufälligerweise erst dann, wenn man eine EU möchte - hört man nicht nur ein kleines glöckchen läuten ... es ist ja nicht so, dass AN kein grundsätzliches interesse an den rechtlichen begebenheiten ihres arbeitsverhältnisses haben sollten. zuza.
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