Hallo sam,
wie die anderen User schon zutreffend geäußert haben setzt der Bezug einer betrieblichen Altersrente in vielen Fällen zunächst voraus, dass Anspruch auf eine Altersrente bei der Deutschen Rentenversicherung besteht.
Ist dies der Fall und ist in der betrieblichen Altersrente ein vorzeitiger Rentenbezug möglich, dient der Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung als Nachweis für den tatsächlichen Rentenbezug.
Sofern sich aus der Satzung ergibt, dass sich die Abschläge für die vorzeitige Inanspruchnahme der betrieblichen Altersrente an den Abschlägen der gesetzlichen Rentenversicherung orientieren, benötigt der Arbeitgeber zur Berechnung der Betriebsrente auch die vollständige Rentenberechnung der Deutschen Rentenversicherung.
Wenn die erforderlichen Daten geschwärzt werden, ist eine Berechnung der betrieblichen Altersrente in vielen Fällen nicht möglich.
Bevor Sie daher Daten schwärzen, erkundigen Sie sich bei dem Träger der betrieblichen Altersrente, welche Daten dort erforderlich sind und welche Daten geschwärzt werden dürfen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung