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Experten-Antwort

Arbeitgeber möchte den Rentenbescheid obwohl ich seit 2 Jahren nicht mehr dort arbeite

von sam27.03.2023 | 14:17
1767 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Muss ich meinen Rentenbescheid für Mai 2023, meinem Arbeitgeber bei dem ich seit 2 Jahren nicht mehr arbeite, geben, nur weil ich meine Betriebsrente bei ihm ab Mai 2023 beantragt habe. Wenn ja, kann ich darin enthaltene Daten (Rentenhöhe..) schwärzen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo sam,

wie die anderen User schon zutreffend geäußert haben setzt der Bezug einer betrieblichen Altersrente in vielen Fällen zunächst voraus, dass Anspruch auf eine Altersrente bei der Deutschen Rentenversicherung besteht.

Ist dies der Fall und ist in der betrieblichen Altersrente ein vorzeitiger Rentenbezug möglich, dient der Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung als Nachweis für den tatsächlichen Rentenbezug.

Sofern sich aus der Satzung ergibt, dass sich die Abschläge für die vorzeitige Inanspruchnahme der betrieblichen Altersrente an den Abschlägen der gesetzlichen Rentenversicherung orientieren, benötigt der Arbeitgeber zur Berechnung der Betriebsrente auch die vollständige Rentenberechnung der Deutschen Rentenversicherung.

Wenn die erforderlichen Daten geschwärzt werden, ist eine Berechnung der betrieblichen Altersrente in vielen Fällen nicht möglich.

Bevor Sie daher Daten schwärzen, erkundigen Sie sich bei dem Träger der betrieblichen Altersrente, welche Daten dort erforderlich sind und welche Daten geschwärzt werden dürfen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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9 Antworten

Wolfam 27.03.2023 | 14:42
Ja, der Rentenbescheid ist vorzulegen, damit die Betriebsrente generiert werden kann.
Hasemausam 27.03.2023 | 16:17
Wir mein Vorschreiber schon richtig bemerkt hat, ist der Rentenbescheid der DRV bei der Beantragung einer Betriebsrente oder Rente aus Zusatzversorgung wie die VBL vorzulegen. Der dient sozusagen als "Beweis" dass eine Rente genehmigt ist. Natürlich dürfen Dinge wie die Zahlbeträge/Rentensummen geschwärzt werden.
samam 28.03.2023 | 13:21
Vielen Dank für die Infos. Was ich nicht verstehe, die Höhe der Betriebsrente und der Wert bei vorzeitiger Inanspruchnahme ist vom Arbeitgeber vertraglich festgelegt worden und unabhängig von der BFA-Rente. Auch steht in der Betr. Altersversorgungs-Vereinbarung nicht, dass ich sie nur bekomme wenn ich eine BFA-Rente erhalte. Theoretisch (rein vertraglich) müsste ich die Betriebsrente doch auch ohne BFA-Rente erhalten. Der Arbeitgeber hat mir nach dem Ausscheiden mitgeteilt, wie hoch meine Betriebliche Rente sein wird wenn ich mit 65 Jahren oder früher sie beantrage. Die BFA-Rente ist unabhängig von der Betriebsrente und umgekehrt. Der Abzug der Sozialv. Beiträge werden auch unabhängig voneinander abgezogen. Deshalb verstehe ich nicht wozu der Arbg. den Bescheid benötigt und was aus der BFA-Rente generiert werden soll. Ich konnte leider keinen Gesetzestext dazu finden. Dennoch vielen vielen Dank für die Infos.
Schadeam 28.03.2023 | 13:34
All das was Sie nicht verstehen hat aber mit der Rentenversicherung nichts zu tun. Bitte führen Sie diese Diskussion über Sinn und Unsinn dessen was die Betriebsrente von Ihnen verlangt, mit denen und nicht mit Mitarbeitern der DRV. Wir haben damit nämlich gar nichts zu tun. Wenn Sie sich Ihrem Arbeitgeber verweigern sollten und deshalb die Betriebsrente nicht bekommen, ist das der DRV und diesem Forum auch egal. Das ist allein Ihr Problem - und als DRVler muss ich das "Gedöhns" was Sie deswegen hier veranstalten nicht wirklich verstehen. Pragmatisch gesagt: schicken Sie denen die Kopie und gut ist!
Kaiseram 28.03.2023 | 13:51
All das was Sie nicht verstehen hat aber mit der Rentenversicherung nichts zu tun. Bitte führen Sie diese Diskussion über Sinn und Unsinn dessen was die Betriebsrente von Ihnen verlangt, mit denen und nicht mit Mitarbeitern der DRV. Wir haben damit nämlich gar nichts zu tun. Wenn Sie sich Ihrem Arbeitgeber verweigern sollten und deshalb die Betriebsrente nicht bekommen, ist das der DRV und diesem Forum auch egal. Das ist allein Ihr Problem - und als DRVler muss ich das "Gedöhns" was Sie deswegen hier veranstalten nicht wirklich verstehen. Pragmatisch gesagt: schicken Sie denen die Kopie und gut ist!
Als angeblicher "DRVler" haben Sie ganz schön viel Zeit sich hier im Forum aufzuhalten, ist doch sowieso nur Prahlerei von Ihnen.
Blubb!
BRam 28.03.2023 | 14:01
Vielen Dank für die Infos. Was ich nicht verstehe, die Höhe der Betriebsrente und der Wert bei vorzeitiger Inanspruchnahme ist vom Arbeitgeber vertraglich festgelegt worden und unabhängig von der BFA-Rente. Auch steht in der Betr. Altersversorgungs-Vereinbarung nicht, dass ich sie nur bekomme wenn ich eine BFA-Rente erhalte. Theoretisch (rein vertraglich) müsste ich die Betriebsrente doch auch ohne BFA-Rente erhalten. Der Arbeitgeber hat mir nach dem Ausscheiden mitgeteilt, wie hoch meine Betriebliche Rente sein wird wenn ich mit 65 Jahren oder früher sie beantrage. Die BFA-Rente ist unabhängig von der Betriebsrente und umgekehrt. Der Abzug der Sozialv. Beiträge werden auch unabhängig voneinander abgezogen. Deshalb verstehe ich nicht wozu der Arbg. den Bescheid benötigt und was aus der BFA-Rente generiert werden soll. Ich konnte leider keinen Gesetzestext dazu finden. Dennoch vielen vielen Dank für die Infos.
Eine Betriebsrente erhalten Sie als Rentner. Nur Betriebsrentner sein wird nicht funktionieren.
Natürlich ist es möglich eine Betriebsrente vor der gesetzlichen Altersrente zu beziehen, das hängt im Einzelfall von der Satzung der entsprechenden Betriebsrente ab. Ist schon interessant, was sich hier für Laien ohne jegliches Wissen äußern.
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