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Experten-Antwort

Arbeitgeber verlangt Stellungnahme wegen längerer Arbeitsunfähigkeit

von Tina20.04.2024 | 08:56
724 Ansichten
21 Antworten
Entlassungsbrief von der Rehaklinik als arbeitsunfähig mit weiterer Krankschreibung wegen COPD Lungenemphysem, Arbeitgeber verlangt eine Stellungnahme mit ärztlicherseits positive Prognose wie muss ich darauf antworten

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.04.2024 | 10:43

Hallo,

diese Frage wird nicht in diesem Expertenforum beantwortet werden können.

Sie können aber die Rentenversicherung bitten, dass Ihnen die ärztlichen Unterlagen zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber zugesandt werden sollen. Das liegt in Ihrem Ermessen, wenn Sie dieses Vorgehen für sich so als richtig einschätzen.

Empfehlung ist aber, zuerst mit Betriebs/Personalrat/Mitabeitervertretung oder evtl. Gewerkschaftsvertreter darüber zu reden.

Beste Grüsse Ihr Expertenteam

20 Antworten

Feliam 20.04.2024 | 09:06
Dem Arbeitgeber von Ihrer Ärztin ein Schreiben zukommen lassen, welche aussagt, dass Sie eine positive Prognose zur Arbeitsfähigkeit in der Zukunft haben. Hier wird offenbar schon die Kündigung vorbereitet wenn diesbezüglich nichts kommt
Renteam 20.04.2024 | 09:24
Bri Zweifeln an Ihrer Arbeitsunfähigkeit kann der Arbeitgeber über die Krankenkasse den Medizinischen Dienst beauftragen. Zu Fragen aus dem Arbeitsrecht werden Ihnen die Experten hier nicht antworten können.
Arbeitsrecht am 20.04.2024 | 09:27
Wie schaut's denn nach Ansicht Ihrer Ärzte aus? Wenn die der Meinung sind, dass Sie nach einiger Zeit wieder in die alte Arbeit zurückkehren können, ist ja alles gut. Wenn nicht, wird wohl die erste Hürde sein, den Arzt zu überzeugen, ein falsches Attest auszustellen. Dann würde ich erstmal einen Spezialisten fragen, ob der Arbeitgeber Anspruch auf eine wahrheitsgemäße Auskunft über Ihre zukünftige Arbeitsfähigkeit hat. Ich könnte mir vorstellen, dass das wegen der Fürsorgepflicht so ist. Falls ich Recht habe, wäre ein Lüge ein Verstoß gegen Ihre Pflichten als Arbeitnehmer, der in einem Kündigungsverfahren Ihnen auf die Füße fallen kann.
Mimimiam 20.04.2024 | 10:17
Oh Mannam 20.04.2024 | 10:48
Was ist der Unterschied zwischen Renten- und Arbeitsrecht? Sie kennen ihn sicher nicht!🤦‍♂️
Äußerste Vorsichtam 20.04.2024 | 10:58
ihr Arbeitgeber kann von Ihnen verlangen , was er will. Sie müssen ihrerseits aber natürlich selber keinerlei Ärztliche Stellungnahmen Ihre FAchärzte einholen und Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung stellen. Ihre Befunde, Der Reha-Abschlussbericht und Ihre detaillierte Krankengeschichte gehen den Arbeitgeber einen feuchten Dreck an. Also bloß keine ärztlichen Unterlagen an den Arbeitgeber weiterreichen! Wenn Sie länger AU-krank sind, kann er lediglich den medizinischen Dienst (MD) um ein Gutachten zu Ihren Gesundheitszustand beauftragen. Aber auch hier gelten klare Regeln. So darf der MD natürlich dem Arbeitgeber ebenfalls keinerlei Diagnosen von Ihnen mitteilen, sondern nur eine Prognose abgeben. Dann sollten Sie bei Anfragen des MD im Rahmen Ihrer Pflichten mitwirken, am besten nur nach Rücksprache mit Ihren Fachärzten. Egal, zu welchem Ergebnis dann der MD kommt (und der MD ist dem Arbeitgeber oft "gefällig"), können Sie dagegen natürlich jederzeit Widerspruch einlegen und ggf. auch vor dem Sozialgericht oder Arbeitsgericht (je nachdem, worum es konkret gehen wird), Klage erheben. Es kann sehr gut sein, dass der Arbeitgeber eine Kündigung aus gesundheitlichen Gründen gegen Sie plant. Wenn eine solche Kündigung bei Ihnen eingeht, können Sie mit einer Frist von 3 Wochen (was kurz) ist, gegen die Kündigung Klage einreichen beim Arbeitsgericht. Da geht es um potentiell viel Geld, hier sollten Sie dann also einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen.
Ergänzungam 20.04.2024 | 11:03
Äußerste Vorsicht schrieb

ihr Arbeitgeber kann von Ihnen verlangen , was er will. Sie müssen ihrerseits aber natürlich selber keinerlei Ärztliche Stellungnahmen Ihre FAchärzte einholen und Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung stellen. Ihre Befunde, Der Reha-Abschlussbericht und Ihre detaillierte Krankengeschichte gehen den Arbeitgeber einen feuchten Dreck an. Also bloß keine ärztlichen Unterlagen an den Arbeitgeber weiterreichen!

Wenn Sie länger AU-krank sind, kann er lediglich den medizinischen Dienst (MD) um ein Gutachten zu Ihren Gesundheitszustand beauftragen. Aber auch hier gelten klare Regeln. So darf der MD natürlich dem Arbeitgeber ebenfalls keinerlei Diagnosen von Ihnen mitteilen, sondern nur eine Prognose abgeben.

Dann sollten Sie bei Anfragen des MD im Rahmen Ihrer Pflichten mitwirken, am besten nur nach Rücksprache mit Ihren Fachärzten.

Egal, zu welchem Ergebnis dann der MD kommt (und der MD ist dem Arbeitgeber oft "gefällig"), können Sie dagegen natürlich jederzeit Widerspruch einlegen und ggf. auch vor dem Sozialgericht oder Arbeitsgericht (je nachdem, worum es konkret gehen wird), Klage erheben.

Es kann sehr gut sein, dass der Arbeitgeber eine Kündigung aus gesundheitlichen Gründen gegen Sie plant.

Wenn eine solche Kündigung bei Ihnen eingeht, können Sie mit einer Frist von 3 Wochen (was kurz) ist, gegen die Kündigung Klage einreichen beim Arbeitsgericht.

Da geht es um potentiell viel Geld, hier sollten Sie dann also einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen.

Interessante Antwort, die aber nichts mit dem Thema dieses Forums zu tun hat und daher ignoriert werden kann, da eine Expertenantwort zu Arbeitsrecht hier nicht erfolgen wird.
Oh Mannam 20.04.2024 | 11:11
Oh Mann schrieb

Was ist der Unterschied zwischen Renten- und Arbeitsrecht? Sie kennen ihn sicher nicht!🤦‍♂️

PS: gerne würde ich hier Kommentare abgeben, die inhaltliche Antworten auf die gestellten Fragen geben und hilfreich sind. Das kann ich aber leider nicht, weil ich dafür viel zu dumm und boshaft bin. Deswegen gebe ich hier halt nur Schwachsinniges und Pöbeleien zum Besten, denn zu mehr reicht es bei mir einfach nicht.
Ergänzende Ergänzungam 20.04.2024 | 11:12
Ergänzung schrieb

Interessante Antwort, die aber nichts mit dem Thema dieses Forums zu tun hat und daher ignoriert werden kann, da eine Expertenantwort zu Arbeitsrecht hier nicht erfolgen wird.

Brav Du darfst Dir einen Keks nehmen und kriegst ein Fleißbienchen ins Poesiealbum, Dummschwätzer
Na, naam 20.04.2024 | 11:18
Ergänzende Ergänzung schrieb

Brav Du darfst Dir einen Keks nehmen und kriegst ein Fleißbienchen ins Poesiealbum, Dummschwätzer

Aufgrund Ihrer Wortwahl muss man bei Ihnen von einem geminderten Intellekt oder einer psychischen Krankheit ausgehen. Bitte nehmen Sie Ihre Tabletten oder begeben Sie sich in Behandlung.
Na, naam 20.04.2024 | 11:22
Na, na schrieb

Aufgrund Ihrer Wortwahl muss man bei Ihnen von einem geminderten Intellekt oder einer psychischen Krankheit ausgehen. Bitte nehmen Sie Ihre Tabletten oder begeben Sie sich in Behandlung.

Bitte ignorieren Sie meinen unsinnigen Kommentar von eben. Ich bin leider psychisch schwer gestört und schreibe immer wieder solchen hanebüchenen Unsinn. Leider ist das eine Zwangsstörung, die ich absolut nicht im Griff habe. Möglicherweise werde ich auch diesen Kommentar in Kürze widerrufen und behaupten, ein anderer habe das geschrieben, der angeblich meine Benutzernamen verwendet und mir damit schaden will. Das ist leider zwanghaft und kein Arzt konnte mir bisher helfen. Am besten ersparen Sie es sich, diese unsinnigen Kommentare von mir zu lesen, sie sind ja schon erkennbar am Benutzernamen. Ich bitte in aller Form um Entschuldigung für den Missbrauch dieses Forums, insbesondere auch die DRV-Experten, aber ich kann wirklich nicht anders.
Was für's Poesiealbumam 20.04.2024 | 12:07
Na, na schrieb

Aufgrund Ihrer Wortwahl muss man bei Ihnen von einem geminderten Intellekt oder einer psychischen Krankheit ausgehen. Bitte nehmen Sie Ihre Tabletten oder begeben Sie sich in Behandlung.

Arrogante Menschen soll man nicht widerlegen wollen. Widerspruch ist immerhin ein Zeichen von Anerkennung.
Oh Mannam 21.04.2024 | 07:43
Oh Mann schrieb

Endlich wieder ein Troll der unter von anderen genutzten Wunschnamen inhaltsleere Kommentare abgibt und damit dieses Forum weiter der Lächerlichkeit preisgibt. Merkste was?

Dass ich unter Schizophrenie leide, merken Sie ja selber an meinen wirren , sich ständig selber widersprechenden Kommentaren.
Oh Mannam 21.04.2024 | 07:45
Oh Mann schrieb

Was ist der Unterschied zwischen Renten- und Arbeitsrecht? Sie kennen ihn sicher nicht!🤦‍♂️

PS. ich kenne ihn übrigens auch nicht, weil ich nicht nur dafür viel zu blöde bin.
Unsinnam 21.04.2024 | 13:57
Was für's Poesiealbum schrieb

Arrogante Menschen soll man nicht widerlegen wollen. Widerspruch ist immerhin ein Zeichen von Anerkennung.

"Widerspruch ist immerhin ein Zeichen von Anerkennung." So ein Unsinn! Wenn jemand Schwachsinn daherredet soll man nicht widersprechen, weil man den Schwachsinn sonst anerkennt? Aus welchem Poesiealbum haben Sie denn den Spruch abgeschrieben? Das ist genauso ein Quatsch wie: Der Klügere gibt nach. Wenn der Klügere immer nachgibt, wird die Welt von den Dummen regiert! Wollen Sie das?
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