ihr Arbeitgeber kann von Ihnen verlangen , was er will. Sie müssen ihrerseits aber natürlich selber keinerlei Ärztliche Stellungnahmen Ihre FAchärzte einholen und Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung stellen. Ihre Befunde, Der Reha-Abschlussbericht und Ihre detaillierte Krankengeschichte gehen den Arbeitgeber einen feuchten Dreck an. Also bloß keine ärztlichen Unterlagen an den Arbeitgeber weiterreichen!
Wenn Sie länger AU-krank sind, kann er lediglich den medizinischen Dienst (MD) um ein Gutachten zu Ihren Gesundheitszustand beauftragen. Aber auch hier gelten klare Regeln. So darf der MD natürlich dem Arbeitgeber ebenfalls keinerlei Diagnosen von Ihnen mitteilen, sondern nur eine Prognose abgeben.
Dann sollten Sie bei Anfragen des MD im Rahmen Ihrer Pflichten mitwirken, am besten nur nach Rücksprache mit Ihren Fachärzten.
Egal, zu welchem Ergebnis dann der MD kommt (und der MD ist dem Arbeitgeber oft "gefällig"), können Sie dagegen natürlich jederzeit Widerspruch einlegen und ggf. auch vor dem Sozialgericht oder Arbeitsgericht (je nachdem, worum es konkret gehen wird), Klage erheben.
Es kann sehr gut sein, dass der Arbeitgeber eine Kündigung aus gesundheitlichen Gründen gegen Sie plant.
Wenn eine solche Kündigung bei Ihnen eingeht, können Sie mit einer Frist von 3 Wochen (was kurz) ist, gegen die Kündigung Klage einreichen beim Arbeitsgericht.
Da geht es um potentiell viel Geld, hier sollten Sie dann also einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen.