Hallo,
diese Frage wird nicht in diesem Expertenforum beantwortet werden können.
Sie können aber die Rentenversicherung bitten, dass Ihnen die ärztlichen Unterlagen zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber zugesandt werden sollen. Das liegt in Ihrem Ermessen, wenn Sie dieses Vorgehen für sich so als richtig einschätzen.
Empfehlung ist aber, zuerst mit Betriebs/Personalrat/Mitabeitervertretung oder evtl. Gewerkschaftsvertreter darüber zu reden.
Beste Grüsse Ihr Expertenteam
Wie schaut's denn nach Ansicht Ihrer Ärzte aus? Wenn die der Meinung sind, dass Sie nach einiger Zeit wieder in die alte Arbeit zurückkehren können, ist ja alles gut.
Wenn nicht, wird wohl die erste Hürde sein, den Arzt zu überzeugen, ein falsches Attest auszustellen.
Dann würde ich erstmal einen Spezialisten fragen, ob der Arbeitgeber Anspruch auf eine wahrheitsgemäße Auskunft über Ihre zukünftige Arbeitsfähigkeit hat. Ich könnte mir vorstellen, dass das wegen der Fürsorgepflicht so ist. Falls ich Recht habe, wäre ein Lüge ein Verstoß gegen Ihre Pflichten als Arbeitnehmer, der in einem Kündigungsverfahren Ihnen auf die Füße fallen kann.
ihr Arbeitgeber kann von Ihnen verlangen , was er will. Sie müssen ihrerseits aber natürlich selber keinerlei Ärztliche Stellungnahmen Ihre FAchärzte einholen und Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung stellen. Ihre Befunde, Der Reha-Abschlussbericht und Ihre detaillierte Krankengeschichte gehen den Arbeitgeber einen feuchten Dreck an. Also bloß keine ärztlichen Unterlagen an den Arbeitgeber weiterreichen!
Wenn Sie länger AU-krank sind, kann er lediglich den medizinischen Dienst (MD) um ein Gutachten zu Ihren Gesundheitszustand beauftragen. Aber auch hier gelten klare Regeln. So darf der MD natürlich dem Arbeitgeber ebenfalls keinerlei Diagnosen von Ihnen mitteilen, sondern nur eine Prognose abgeben.
Dann sollten Sie bei Anfragen des MD im Rahmen Ihrer Pflichten mitwirken, am besten nur nach Rücksprache mit Ihren Fachärzten.
Egal, zu welchem Ergebnis dann der MD kommt (und der MD ist dem Arbeitgeber oft "gefällig"), können Sie dagegen natürlich jederzeit Widerspruch einlegen und ggf. auch vor dem Sozialgericht oder Arbeitsgericht (je nachdem, worum es konkret gehen wird), Klage erheben.
Es kann sehr gut sein, dass der Arbeitgeber eine Kündigung aus gesundheitlichen Gründen gegen Sie plant.
Wenn eine solche Kündigung bei Ihnen eingeht, können Sie mit einer Frist von 3 Wochen (was kurz) ist, gegen die Kündigung Klage einreichen beim Arbeitsgericht.
Da geht es um potentiell viel Geld, hier sollten Sie dann also einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen.
Was ist der Unterschied zwischen Renten- und Arbeitsrecht? Sie kennen ihn sicher nicht!🤦♂️
Interessante Antwort, die aber nichts mit dem Thema dieses Forums zu tun hat und daher ignoriert werden kann, da eine Expertenantwort zu Arbeitsrecht hier nicht erfolgen wird.
Interessante Antwort, die aber nichts mit dem Thema dieses Forums zu tun hat und daher ignoriert werden kann, da eine Expertenantwort zu Arbeitsrecht hier nicht erfolgen wird.
PS: gerne würde ich hier Kommentare abgeben, die inhaltliche Antworten auf die gestellten Fragen geben und hilfreich sind. Das kann ich aber leider nicht, weil ich dafür viel zu dumm und boshaft bin. Deswegen gebe ich hier halt nur Schwachsinniges und Pöbeleien zum Besten, denn zu mehr reicht es bei mir einfach nicht.
Brav Du darfst Dir einen Keks nehmen und kriegst ein Fleißbienchen ins Poesiealbum, Dummschwätzer
Aufgrund Ihrer Wortwahl muss man bei Ihnen von einem geminderten Intellekt oder einer psychischen Krankheit ausgehen. Bitte nehmen Sie Ihre Tabletten oder begeben Sie sich in Behandlung.
Endlich wieder ein Troll der unter von anderen genutzten Wunschnamen inhaltsleere Kommentare abgibt und damit dieses Forum weiter der Lächerlichkeit preisgibt. Merkste was?
Aufgrund Ihrer Wortwahl muss man bei Ihnen von einem geminderten Intellekt oder einer psychischen Krankheit ausgehen. Bitte nehmen Sie Ihre Tabletten oder begeben Sie sich in Behandlung.
Endlich wieder ein Troll der unter von anderen genutzten Wunschnamen inhaltsleere Kommentare abgibt und damit dieses Forum weiter der Lächerlichkeit preisgibt. Merkste was?
Was ist der Unterschied zwischen Renten- und Arbeitsrecht? Sie kennen ihn sicher nicht!🤦♂️
Arrogante Menschen soll man nicht widerlegen wollen. Widerspruch ist immerhin ein Zeichen von Anerkennung.
"Widerspruch ist immerhin ein Zeichen von Anerkennung."
So ein Unsinn! Wenn jemand Schwachsinn daherredet soll man nicht widersprechen, weil man den Schwachsinn sonst anerkennt? Aus welchem Poesiealbum haben Sie denn den Spruch abgeschrieben?
Das ist genauso ein Quatsch wie: Der Klügere gibt nach.
Wenn der Klügere immer nachgibt, wird die Welt von den Dummen regiert! Wollen Sie das?
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