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Experten-Antwort

Arbeitgeber weiß nicht, wie Formular ausfüllen

von Hallozusammen07.01.2014 | 10:18
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4 Antworten

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Hallo, ich habe einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Nun habe ich ein Schreiben bekommen über die Hinzuverdienstgrenzen, vom Arbeitgeber auszufüllen. Im Formular steht, man braucht die Verdienste ab dem voraussichtlichen Rentenbeginn, nämlich ab 01.02.2014. Da stehen so Sachen wie: Ruht das Arbeitsverhältnis bei voller oder teilweiser Erwerbsminderung. Auf der einen Seite sind 8 Spalten, um Arbeitsentgelte ab dem 01.02.2014 einzutragen. Nun meint mein Arbeitgeber, er müsste die vorangegangenen Monate bescheinigen. So habe ich das aber nicht verstanden. Ich glaube, er muss eintragen, was ich noch verdienen würde, wenn mein Arbeitsverhältnis ruht und ich dann in Rente bin. Also Entgelte, die eventuell noch zu zahlen sind wie Urlaubsansprüche o.ä. Nun habe ich Angst, dass er etwas falsch ausfüllt. Kann mir jemand sagen, wie das ausgefüllt wird? Vielen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei dem von Ihnen beschriebenen Formular müsste es sich um das R665 (Bruttoarbeitsentgelt) handeln. Erwerbsminderungsrenten unterliegen Hinzuverdienstbeschränkungen. Um Überzahlungen zu vermeiden, verlangt die Rentenversicherung einen Nachweis über das laufende Einkommen (ab Rentenbeginn). Einkünfte, die vor diesem liegen, werden nicht berücksichtigt. Sollte das Arbeitsverhältnis ab Rentenbeginn beendet werden oder vorläufig ruhen, so sind entsprechend auch keine Einkünfte anzugeben. Sollte der Arbeitgeber einen Steuerberater haben, so empfehlen Sie ihm, die Formulare an diesen weiterzuleiten. Die Sachbearbeitung der Rentenversicherung, welche die Formulare versandt hat, steht für Rückfragen des Arbeitgebers auch zur Verfügung.

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3 Antworten

Hallozusammenam 07.01.2014 | 11:21
Danke für die Antwort. Es handelt sich um das Formular R1434
Xam 07.01.2014 | 14:17
Lieber Experte, dass Sie bei einer Frage bzgl. Hinzuverdienst auf den Vordruck R665 (Einkommensanrechnung Hinterbliebenenrente) tippen, gibt mir jetzt aber dann doch zu denken!!
Kopfschüttelam 08.01.2014 | 18:18
Echt der Hammer was hier ab geht !
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