Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Arbeitgeber will keine Entgeltforzahlung ausfüllen

von Unhappy17.10.2023 | 15:39
170 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, Mein Arbeitgeber möchte die Unterlagen für die Entgeltfortzahlung nicht ausfüllen, für eine Reha, die Bewilligt wurde. Dieser steht aktuell in einem schlechten Arbeitsverhältnis zu mir. Der Arbeitgeber bemängelt das die Papiere nicht direkt eingereicht wurden. Was könnte im schlimmsten Fall passieren oder ist der Arbeitgeber verpflichtet diese Unterlagen egal in welchem Zeitraum ausfüllen? Vielen Dank im voraus!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Unhappy,

 

grds. besteht eine Auskunftspflicht Ihres Arbeitgebers, diese besteht gem. § 98 SGB X. Wird diese nicht erfüllt, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die Mitwirkungspflicht kann Erzwungen und ein Bußgeld verhängt werden.

 

Bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden, sollte jedoch versucht werden, dass Ihr Arbeitgeber seine Mitwirkungspflichten nachholt. Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger, schildern Sie de Sachverhalt und bitten um Mithilfe. In der Regel ist es möglich, dass Ihr Arbeitgeber von der zuständigen Sachbearbeitung zur Übermittlung der Datenaufgebfordert wird.

 

Es ist jedoch auch möglich, dass die Übermittlung der Daten von Ihrem Arbeitgeber entbehrlich sind, sollten Sie bereits im Krankengeldbezug sein. In diesem Fall sind die Angaben Ihrer Krankenkasse ausschlaggebend.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung  

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

6 Antworten

Abschlägeam 17.10.2023 | 16:35
Hallo Unhappy, ob das Ausfüllen tatsächlich notwendig sein wird, hängt mit davon ab, wann Ihre Reha beginnt, wie lange sie dauern wird und ob Sie bereits vor der Reha 'arbeitsunfähig' sind. Während einer Reha gelten Sie auf jeden Fall als 'arbeitsunfähig'. Und je nachdem, ob Sie bereits vor der Reha 'arbeitsunfähig' sind/waren, besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers (maximal sechs Wochen) oder bereits Anspruch auf Krankengeld (das wird während der Reha nicht bezahlt), das Ihnen dann die Krankenkasse 'bescheinigen' würde, damit Sie während der Reha dann Übergangsgeld von der DRV erhalten. Lesen Sie dazu bitte auch noch einmal das Merkblatt zum Übergangsgeld, das Ihnen mit den Bewilligungsunterlagen zugesandt wurde. Sollte Ihre Reha beginnen, während Sie noch Anspruch auf Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber haben und dieser endet IN der Reha-Zeit, können Sie auch von dort aus noch einmal versuchen, die Bescheinigung von Ihrem Arbeitgeber zu bekommen. Machen Sie das dann zusammen mit dem Sozialdienst der Reha-Klinik. Ob ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung evtl. schon ganz oder teilweise 'verbraucht' ist, könnten Sie auch bei Ihrer zuständigen Krankenkasse erfragen, die ja über Ihre AU-Meldungen in den letzten Monaten informiert ist. Ansonsten geben Sie den Antrag auf Übergangsgeld auch ohne die Bescheinigung ab und machen einen Vermerk, dass der Arbeitgeber den Fragebogen nicht ausfüllen will. Dann wird er von der DRV selbst an seine Abgabepflicht erinnert. Das wären so Ihre möglichen Optionen, ohne das Arbeitsverhältnis im Moment weiterhin unnötig zu belasten. Erkundigen Sie sich aber auch in jedem Fall, was 'im Falle wenn' Sie nach der Reha an (finanziellen) Möglichkeiten haben, je nach Reha-Verlauf und Einschätzung Ihrer Leistungsfähigkeit, bei dem dort ansässigen Sozialdienst. Alles Gute!
Trolljägeram 17.10.2023 | 17:20
Zitat von Abschläge anzeigen
Abschläge schrieb

Hallo Unhappy,

ob das Ausfüllen tatsächlich notwendig sein wird, hängt mit davon ab, wann Ihre Reha beginnt, wie lange sie dauern wird und ob Sie bereits vor der Reha 'arbeitsunfähig' sind.

Während einer Reha gelten Sie auf jeden Fall als 'arbeitsunfähig'. Und je nachdem, ob Sie bereits vor der Reha 'arbeitsunfähig' sind/waren, besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers (maximal sechs Wochen) oder bereits Anspruch auf Krankengeld (das wird während der Reha nicht bezahlt), das Ihnen dann die Krankenkasse 'bescheinigen' würde, damit Sie während der Reha dann Übergangsgeld von der DRV erhalten.

Lesen Sie dazu bitte auch noch einmal das Merkblatt zum Übergangsgeld, das Ihnen mit den Bewilligungsunterlagen zugesandt wurde.

Sollte Ihre Reha beginnen, während Sie noch Anspruch auf Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber haben und dieser endet IN der Reha-Zeit, können Sie auch von dort aus noch einmal versuchen, die Bescheinigung von Ihrem Arbeitgeber zu bekommen. Machen Sie das dann zusammen mit dem Sozialdienst der Reha-Klinik.

Ob ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung evtl. schon ganz oder teilweise 'verbraucht' ist, könnten Sie auch bei Ihrer zuständigen Krankenkasse erfragen, die ja über Ihre AU-Meldungen in den letzten Monaten informiert ist.

Ansonsten geben Sie den Antrag auf Übergangsgeld auch ohne die Bescheinigung ab und machen einen Vermerk, dass der Arbeitgeber den Fragebogen nicht ausfüllen will. Dann wird er von der DRV selbst an seine Abgabepflicht erinnert.

Das wären so Ihre möglichen Optionen, ohne das Arbeitsverhältnis im Moment weiterhin unnötig zu belasten.

Erkundigen Sie sich aber auch in jedem Fall, was 'im Falle wenn' Sie nach der Reha an (finanziellen) Möglichkeiten haben, je nach Reha-Verlauf und Einschätzung Ihrer Leistungsfähigkeit, bei dem dort ansässigen Sozialdienst.

Alles Gute!

Das ist die Antwort des Forentrolls, der immer wieder, ohne erkennbaren Grund unter Wunschnamen antwortet, die vor ihm schon andere User regelmäßig nutzen. Ein armseliges Subjekt.
Xam 17.10.2023 | 17:26
Da haste schlecht recherchiert, alleine die Länge der Antwort suggeriert, dass es der echte @Siehe hier alias Abschläge ist!
Trolljäger am 17.10.2023 | 17:50
Genau, der Beitrag stammt ja auch vom psychisch gestörten Forentroll @DRV.
Trolljägeram 17.10.2023 | 18:30
Das ist die Antwort des Forentrolls, der immer wieder, ohne erkennbaren Grund unter Wunschnamen antwortet, die vor ihm schon andere User regelmäßig nutzen. Ein armseliges Subjekt.
Trolljägeram 17.10.2023 | 19:09
Bitte ignorieren Sie meinen unsinnigen Kommentar von vorher. Ich bin leider psychisch schwer gestört und schreibe immer wieder solchen hanebüchenen Unsinn. Leider ist das eine Zwangsstörung, die ich absolut nicht im Griff habe. Wahrscheinlich werde ich auch diesen Kommentar in Kürze widerrufen und behaupten, ein anderer habe das geschrieben, der angeblich meine Benutzernamen verwendet und mir damit schaden will. Manchmal nenne ich mich auch "Forenjäger", "echter DRV" oder ähnliches. Das ist leider zwanghaft und kein Arzt konnte mir bisher helfen. Am besten ersparen Sie es sich, diese unsinnigen Kommentare zu lesen, sie sind ja schon erkennbar am Benutzernamen. Ich bitte in aller Form um Entschuldigung für den Missbrauch dieses Forums, insbesondere auch die DRV-Experten, aber ich kann wirklich nicht anders.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026