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Experten-Antwort

Arbeitgeberabgabe Rentenbeitrag für Minijobber – diese gehen dazu leer aus (?)

von BamAud8021.01.2025 | 09:16
230 Ansichten
9 Antworten
Hallo in die Runde, stimmt es, dass die Arbeitgeberabgabe zur Rentenversicherung eines Minijobbers (15%) NICHT konkret dem Rentenkontoi des Minijobbers gutgeschrieben werden, sondern in einem Allgemeintopf der Deutschen Rentenversicherung "verschwinden"? Vielen Dank für eine fachkundige Antwort und viele Grüße

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.01.2025 | 09:54

Hallo BamAud80,

 

klassische Antwort eines Behörden-(Renten-)Menschen => das kommt drauf an.

 

Vor der Regelaltersgrenze werden die pauschalen Arbeitgeberbeiträge für Minijobber individuell den Minijobberinnen und Minijobbern gutgeschrieben. Das bringt ein kleines indiv. Rentenplus, ggf. zusätzliche Wartezeitmonate, aber zB keine vollwertigen Pflichtbeitragszeiten.

 

Nach Erreichen der Regelaltersgrenze und bei Vollrentenbezug (100% Rente, keine Teilrente) werden keine indiv. Rentenbeiträge mehr gutgeschrieben. Das würde dann aber auch für einen oberhalb der Minijobgrenze verdienen Menschen gelten. Die trotzdem abzuführenden Arbeitgeberanteile wären dann freie Einnahmen in der Rentenversicherung.

Hier könnte ein Teilrentenbezug (99,99% Teilrente) ggf. interessant sein, dann müsste der Arbeitnehmer allerdings auch seinen Anteil am Rentenbeitrag zahlen.

8 Antworten

Au weiaam 21.01.2025 | 09:21
Ja, wenn der Minijobber keine eigenen Beiträge zahlt, sprich versicherungsfrei für die Rentenversicherung ist.
Klarer Fallam 21.01.2025 | 09:38
Wenn Sie zu "sparsam" sind (um es nicht zu sagen "geizig") sind, Ihre vergleichsweise läppischen 3,6 Prozent Rentenbeitag (bei gewerblichen Minijobs) zu zahlen, dann führt das natürlich dazu, dass Sie auch KEINE Rentenerhöhung bekommen durch diesen Minijob. Billiger als mit diesen nur 3,6 Prozent Eigenbeteiligung kann man nicht mehr an Renten-Entgeltpunkte und vor allem wertvolle, vollwertige Pflichtversicherungseiten kommen. Aber hey, Ihre Entscheidung! Dann bekommen Sie eben nur -eine wenn auch geringe- Anrechnung dieser Zeiten auf Ihre rentenrechtliche Wartezeit (aber bei weitem nicht 1 Monat Wartezeit pro 1 Monat Minijob).
Tinaam 21.01.2025 | 09:39
Das stimmt nur, wenn der Arbeitnehmer schon die Regelaltersgrenze erreicht hat und eine Alters-Vollrente bezieht. Und dann gilt das nicht nur für Minijobber, sondern für Arbeitnehmer allgemein. Bei Minijobbern vor der Regelaltersgrenze wird der Arbeitgeber-Beitrag bei der Rente berücksichtigt.
So gesehenam 21.01.2025 | 09:39
Alle Beiträge egal ob Minijobber oder normal Beschäftigter landen im Allgemeintopf der Deutschen Rentenversicherung. Nennt sich Generationenvertrag, mit den aktuellen Beiträgen werden die jetzigen Renten gezahlt. Aber jeder Arbeitgeber erstellt jährlich eine Meldebescheinigung zur Sozialversicherung, die Sie auch erhalten und aus der Ihr Entgelt ersichtlich ist. Aufgrund der für Sie gemeldeten Daten wird dann später mal Ihre Rente berechnet. Das Einzige von dem Sie wirklich nichts haben, sind die Beiträge die der Arbeitgeber für Sie zahlen muss, wenn Sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter arbeiten, weil Sie da Versicherungsfrei sind. Aber auf diese Versicherungsfreiheit können Sie auch verzichten, dann müssen auch Sie Beiträge zahlen und die Rente erhöht sich jeweils zum 01.07. des Folgejahres um einen Zuschlag.
Fliederam 21.01.2025 | 09:55
Wenn sich eine Person entschließt, die Versicherungsfreiheit zu beantragen, warum sollte diese Person dann nichtsdestotrotz profitieren? Immerhin fließen diese Zeiten noch anteilig in die Berechnung der Wartezeit ein.
Rentenbeiträge sehr sinnvollam 21.01.2025 | 10:14
BamAud80am 21.01.2025 | 11:57
Hallo liebe Antwort-Geber, vielen Dank, das ist schonmal prima. Leider hatte ich einen entscheidenden Punkt vergessen: Meine Frage bezieht sich auf einen Minijobber in Teilrente (99,99%). Fließen bei ihm/ihr also die 15% vom Arbeitgeber auf alle Fälle bis zur Regelsaltersgrenze auf das individuelle Rentenkonto des Minijobbers und erhöhen die Rente (wenn auch nur marginal)? Viele Dank nochmals und viele Grüße
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