Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo,
dass der Arbeitgeber zweimal angeschrieben wurde, kann daran liegen, dass verschiedene Abteilungen beteiligt sind und jeweils eigene Unterlagen benötigen. Auch wenn sich die Fragen ähneln, dienen sie oft unterschiedlichen Prüfzwecken.
Es kann geprüft werden, ob Sie noch in der Lage sind ihr derzeitiges Leistungsvermögen auf dem Arbeitsmarkt einzubringen.
Um zu ermitteln ob eine eventuelle Arbeitsmarktrente (teilweise Erwerbsfähigkeit und verschlossener Arbeitsmarkt) für Sie in Betracht kommt, werden diese Unterlagen benötigt und von der Sachbearbeitung geprüft.
Leider kann der genaue Verfahrensstand nur durch Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger einsehen werden.
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