Hallo Christian B.,
aus den Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen ergibt sich, ob das Arbeitsverhältnis bei Vorliegen einer Erwerbsminderung ruht oder beendet wird. Die Beantwortung dieser arbeitsrechtlichen Frage sollte somit für den Arbeitgeber kein Problem sein.
Bezüglich der Fragen zur Teilzeit hat der Arbeitgeber alles auf den aktuellen Moment zu beantworten, u.a. damit, dass bereits eine Teilzeit wie von Ihnen beschrieben ausgeübt wurde.
Was dann möglicherweise in 12 Monaten passieren wird, ist zu dem Zeitpunkt aktuell zu betrachten.
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