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Experten-Antwort

Arbeitgeberauskunft zur Prüfung des Anspruchs auf Rente wegen Erwerbsminderung

von Christian B.26.10.2021 | 08:51
1405 Ansichten
3 Antworten
Hallo an alle, nehmen wir mal an das Person A nach einem Schlaganfall weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten kann und somit einen EM-Rente beantragt. Die Ärzte etc. gehen im Abschluss Bericht der Reha davon aus, dass nach der Reha und den anschließenden ambulanten Behandlungen nach ca. 12 Monaten wieder leichte arbeiten möglich sind für täglich 1-2 Stunden. Die volle EM besteht also vorerst weiterhin. Person A hat auch geplant nach den 12 Monaten, sofern die Ärzte das OK geben, wieder beim alten Arbeitgeber für 1 Stunden am Tag zu arbeiten. Der AG hat auch bereits ein mündliches OK gegeben, offiziell gibt es noch nichts, es wurde kein Antrag auf 1 Stunden Teilzeit gestellt weil unklar ab wann wieder möglich. Allerdings wird und will der AG die Person A nicht kündigen. Nachdem der Antrag gestellt wurde, kommt noch bevor über den Antrag entschieden wird die "Arbeitgeberauskunft zur Prüfung des Anspruchs auf Rente wegen Erwerbsminderung". Unter anderem gibt es die Frage "Welche Auswirkungen hat die Bewilligung einer Rente wegen Erwerbsminderung (EM) auf das bestehende Beschäftigungsverhältnis?". Dort gibt es als Antwort: - Es besteht weiter (bei voller EM auf Zeit oder auf Dauer). - Es wird aufgelöst (bei voller EM auf Zeit oder auf Dauer). - Es wird ruhend gestellt (bei voller EM oder auf Dauer). Was gibt der AG hier im besten Fall an wenn er weiß das aller Voraussicht nach Person A nach 12 Monaten wieder kommt. Es besteht weiter? Oder wird es ruhend gestellt bis Person A wieder zur Arbeit erscheint/ erscheinen kann? Die nächsten Frage beziehen sich dann auf Teilzeit. Zum Beispiel "Kann Ihre Mitarbeiterin / Ihr Mitarbeiter nach der Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag eine Verringerung der Arbeitszeit verlangen? Ja oder Nein" oder auch "Hat Ihre Mitarbeiterin / Ihr Mitarbeiter bereits einen Antrag auf eine Teilzeitbeschäftigung gestellt?". Hier gibt es dann wieder Nein oder Ja als Antwort. Wobei es bei Ja die Möglichkeit gibt zu sagen "Antrag wurde abgelehnt", "wurde bewilligt ab" und "Über den Antrag wurde noch nicht entschieden". Wobei dann bei "... wurde noch nicht entschieden" zu sagen ist von welchem Zeitpunkt an wird eine Teilzeitbeschäftigung gewünscht?. Wie sollte man hier sinnvollerweise Antworten wenn Person A ohnehin beim AG in Teilzeit arbeitet (2 und 3 Tage in der Woche im Wechsel, jeweils 5 Stunden am Tag) und auch noch nicht weiß von welchem Zeitpunkt an eine Teilzeitbeschäftigung gewünscht ist? Über eine Rückmeldung um das ganze besser zu verstehen würde ich mich sehr freuen! Ich wünsche einen schönen Herbsttag! Vielen Dank!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.10.2021 | 09:04

Hallo Christian B.,

aus den Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen ergibt sich, ob das Arbeitsverhältnis bei Vorliegen einer Erwerbsminderung ruht oder beendet wird. Die Beantwortung dieser arbeitsrechtlichen Frage sollte somit für den Arbeitgeber kein Problem sein.

Bezüglich der Fragen zur Teilzeit hat der Arbeitgeber alles auf den aktuellen Moment zu beantworten, u.a. damit, dass bereits eine Teilzeit wie von Ihnen beschrieben ausgeübt wurde.

Was dann möglicherweise in 12 Monaten passieren wird, ist zu dem Zeitpunkt aktuell zu betrachten.

2 Antworten

Christian B.am 26.10.2021 | 09:35
Guten Morgen, vielen Dank für Ihre Einschätzung. Wie sieht das ganze aber aus wenn es keinen schriftlichen Arbeitsvertrag gibt und auch kein Tarifvertrag zu Grunde liegt da es um einen 450€ Job handelt? Meiner Ansicht nach wäre also "Es wird ruhend gestellt bei voller EM" zu wählen. Da der AG aber nicht weiß ob die DRV auf Zeit oder auf Dauer bewilligt wird kann der AG auf der Auskunft ja eigentlich nicht ankreuzen "auf Zeit" oder "auf Dauer" weil er es nicht weiß. Sobald z.B. nach 12 Monaten wieder ein Arbeitsverhältnis möglich ist (egal ob jetzt eine Stunde bei voller EM, 3-6 Stunden bei teilweiser EM oder wieder voll Erwerbstätig) muss eine Mitteilung an die DRV erfolgen?
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