Hallo Fragende
Bezieher einer Altersvollrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze sind in einer Beschäftigung rentenversicherungsfrei. Der Altersvollrentner kann jedoch den Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit erklären und dann vollwertige Rentenversicherungsbeiträge zahlen. Die Beitragszahlungen erhöhen die Rente.
Weitere Informationen zum Thema „Verzicht auf die Versicherungsfreiheit bei Bezug einer Altersvollrente“ können Sie im Übrigen auch diesem Beitrag
In allen Fällen, in denen Rentenversicherungsfreiheit wegen des Bezugs einer Altersvollrente besteht, hat der Arbeitgeber seinen Beitragsanteil zu zahlen.
Die Arbeitgeberbeiträge, die nach dem Beginn der Regelaltersrente gezahlt werden, wirken sich somit, wie User „gut überlegen“ zutreffend geantwortet hat, nicht aus.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung