Hallo Steffi,
der Arbeitgeber des Versicherten hat dieser Bescheinigung des Arbeitsentgelts das gegenwärtige beitragspflichtige Arbeitsentgelt aufgrund der bisherigen Beschäftigung und der bisherigen Arbeitszeit des Versicherten zugrunde zu legen.
In die Entgeltmeldung für die Rentenversicherung tragen Sie das Arbeitsentgelt ein, für das Sie tatsächlich Beiträge entrichtet haben - also das Ist- und das fiktive Entgelt.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo Steffi,
der Arbeitgeber des Versicherten hat dieser Bescheinigung des Arbeitsentgelts das gegenwärtige beitragspflichtige Arbeitsentgelt aufgrund der bisherigen Beschäftigung und der bisherigen Arbeitszeit des Versicherten zugrunde zu legen.
In die Entgeltmeldung für die Rentenversicherung tragen Sie das Arbeitsentgelt ein, für das Sie tatsächlich Beiträge entrichtet haben - also das Ist- und das fiktive Entgelt.
Viele Grüße
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