Da die Versorgungszusage seit 5 Jahren besteht, müsste Sie grundsätzlich unverfallbar sein.
Fragen Sie doch aber mal Ihren neuen Arbeitgeber, ob Sie die bisher erworbenen Anwartschaften nicht mitnehmen können. Wenn sich alle Beteiligten darüber einig sind, geht so etwas.
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