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Arbeitgeberwechsel trotz Antrag auf Erwerbsminderung? Druck der AfA

von Roland24.10.2018 | 11:24
139 Ansichten
2 Antworten

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Guten Morgen, vielleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen. Ich war in REHA, wurde nicht arbeitsfähig entlassen und habe einen Antrag auf Erwerbsminderung gestellt, der abgelehnt wurde. Widerspruch läuft. Ich beziehe derweil "Arbeitslosengeld" und bin weiterhin arbeitsunfähig geschrieben. Nun macht mir die Agentur für Arbeit plötzlich "Druck" indem Sie mich mit Jobangeboten bombardiert und mich auffordert mich ständig zu neu zu bewerben, ggf. zur Probe zu arbeiten und eines dieser Stellenangebot anzunehmen. Dazu müsste ich zuerst bei meinem jetzigen Arbeitgeber, der mir keinerlei Druck macht, kündigen. Sollte mein Antrag auf Erwerbsminderung dann doch durchgehen, könnte ich ja wieder aufhören! Irgendetwas anderes könnte ich ja wohl arbeiten. Ich soll versuchen eine andere Arbeit aufzunehmen trotz das ich dauerhaft krank geschrieben und bei meinem jetzigen Arbeitgeber noch angestellt bin. Macht man sowas, also den Arbeitgeber auf Druck bzw Anraten der Agentur für Arbeit in dieser Phase wechseln? Ich bin ja nicht ohne Grund in ständiger ärztlicher Behandlung. Was sagt da die Deutsche Rentenversicherung, wenn ich plötzlich eine neue Arbeitsstelle präsentieren würde, die ich gesundheitlich eigentlich gar nicht halten kann. Wie verhält man sich hier am besten?

2 Antworten

Wunschnamenam 24.10.2018 | 12:01
So wie das klingt, beziehen Sie ALG über die Nahtlosigkeitsregelung nach Auslaufen des Krankengeldes. In dem Fall hält das Arbeitsamt üblicherweise die Füße still, da Sie ja gerade nicht arbeitslos sind, sondern weiterhin AU als Angestellter und in Wartestellung auf die Entscheidung Ihres Widerspruches bei der DRV sind.
-am 24.10.2018 | 12:31
Hallo Roland, wenn Sie noch in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und Ihnen die Agentur für Arbeit dennoch Jobangebote unterbreitet, scheint die Agentur von dem bestehenden Beschäftigungsverhältnis keine Kenntnis zu haben. Sie sollten daher mal ein aufklärendes Gespräch mit Ihrem Sachbearbeiter bei der Agentur führen.
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