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Experten-Antwort

Arbeitsagentur will Reaha oder Erwerbsminderungsrente

von Kurt28.04.2021 | 07:25
695 Ansichten
7 Antworten

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Guten Morgen, meine Agentur für Arbeit hat mich aufgefordert einen Rehaantrag zu stellen, der bei Ablehnung zu einem Antrag auf Erwerbsminderungsrente wird. Zurzeit bekomme ich ALG1 nachdem ich aus dem Krankengeld ausgesteuert wurde. Gibt es da ungefähr einen rahmen wie lange diese Entscheidung dauert? Und kann ich dagegen Widerspruch einlegen wenn es abgelehnt wird? Verlängert der Einspruch dann die Zeit die ich ALG bekomme?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.04.2021 | 11:54

Hallo Kurt,

gegen eine Ablehnung der Rentenversicherung können Sie selbstverständlich Widerspruch einlegen. Über die Bearbeitungsdauer eines Widerspruchs kann Ihnen höchstens die zuständige Widerspruchsabteilung etwas sagen. Vermutlich wird man Ihnen aber keinen genauen Rahmen nennen können.

Wie es während eines laufenden Widerspruchverfahrens der Rentenversicherung mit Ihrem Arbeitslosengeldanspruch aussieht, erfahren Sie bei der zuständigen Agentur für Arbeit. Meines Erachtens nach verlängert sich die Anspruchsdauer dort aufgrund eines Widerspruchs nicht.

6 Antworten

ALGam 28.04.2021 | 08:39
Widersprechen kann man jedem amtlichen Bescheid, so auch einer Aufforderung einen Reha-Antrag zu stellen. Das Ganze verlängert das Verfahren, verhindern wird es nichts. Und Nein, ALG Zeitraum wird dadurch nicht verlängert, warum auch.
santanderam 28.04.2021 | 08:48
Der Aufforderung zur Reha-Antragsstellung müssen sie nachkommen. Der Aufforderung zum Antrag auf Erwerbsminderungsrente natürlich nicht. Es gibt dann halt kein Geld mehr, außer Grundsicherung.
ALGam 28.04.2021 | 09:36
Nein, müssen tut man nicht, man muss sich ggf. nur der möglichen Konsequenzen bewusst sein wenn man weiter ALG beziehen möchte. Hat jemand z.B. ab Morgen eine Arbeitsstelle ist der ganze Quatsch mit der AfA hinfällig ;-)
kurtam 28.04.2021 | 11:15
Das Ganze verlängert das Verfahren, verhindern wird es nichts. Und Nein, ALG Zeitraum wird dadurch nicht verlängert, warum auch.
Ich meinte, ob ich dann weiter ALG bekomme, nicht dass sich die Anspruchszeir verlängert. Aber eigentlich müsste ja die Agentur für Arbeit so lange zahlen(wenn ich Anspruch habe), wie es endgültig abgelehnt ist, also auch die Zeit so lange der Widerspruch läuft oder eventuell auch eine Klage?
ALGam 28.04.2021 | 14:59
Zitat von kurt anzeigen
Das kann Ihnen nur die AfA beantworten. So lange Sie nicht "erwerbsgemindert" sind (was nur die RV feststellen kann) und die AfA Sie für Leistungsfähig hält, bekommen Sie auch nur ALG, so lange Sie sich auch der Vermittlung zur Verfügung stellen. Ein Widerspruch gegen eine Reha-Aufforderung bedeutet ja nicht das Sie nicht leistungsfähig sind. Also gibt es auch nur ALG solange Sie generell Anspruch darauf haben. Auch eine Klage, vielleicht über 2 Jahre, verlängert hier nichts.
KSCam 28.04.2021 | 18:59
Ein Widerspruch gegen eine abgelehnte Reha wäre natürlich möglich. Aber ist das auch logisch? Sie schreiben dass Sie die Reha nur wegen der Agentur beantragt haben, d.h. doch Sie wollten eigentlich gar keine Reha? Und dann wollen Sie Widerspruch einlegen? Wollen Sie jetzt plötzlich in Reha? Wenn Sie selbst eine Reha gewollt hätten oder die Rente wollen, hätten Sie das doch längst beantragen können und brauchen nicht auf die Aufforderung anderer Ämter zu warten? Oder geht es nur darum irgendwelche Verfahrenswege in die Länge zu ziehen und taktische Spielchen zu spielen?
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