Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Kurt,
gegen eine Ablehnung der Rentenversicherung können Sie selbstverständlich Widerspruch einlegen. Über die Bearbeitungsdauer eines Widerspruchs kann Ihnen höchstens die zuständige Widerspruchsabteilung etwas sagen. Vermutlich wird man Ihnen aber keinen genauen Rahmen nennen können.
Wie es während eines laufenden Widerspruchverfahrens der Rentenversicherung mit Ihrem Arbeitslosengeldanspruch aussieht, erfahren Sie bei der zuständigen Agentur für Arbeit. Meines Erachtens nach verlängert sich die Anspruchsdauer dort aufgrund eines Widerspruchs nicht.
Das Ganze verlängert das Verfahren, verhindern wird es nichts. Und Nein, ALG Zeitraum wird dadurch nicht verlängert, warum auch.Ich meinte, ob ich dann weiter ALG bekomme, nicht dass sich die Anspruchszeir verlängert. Aber eigentlich müsste ja die Agentur für Arbeit so lange zahlen(wenn ich Anspruch habe), wie es endgültig abgelehnt ist, also auch die Zeit so lange der Widerspruch läuft oder eventuell auch eine Klage?
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