Hallo Michael,
wenn Ihre Frau mindestens 15 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, ist die Rentenversicherung stets für eine Integrationsmassnahme als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben zuständig. Im Rahmen der Mitwirkungspflicht muss Ihre Frau den Antrag stellen. Rufen Sie einfach beim Servicezentrum in Düren an und vereinbaren einen Termin. Dort wird Ihnen geholfen, unabhängig davon, ob Ihre Frau bei einem Bundes- oder Regionalträger versichert ist.