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Experten-Antwort

Arbeitsamt verlangt eine Integrationsmassnahme durch die RV

von Michael22.10.2018 | 14:49
305 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Frau hat im November 2017 ihren Job gekündigt. Grund sind Verschleiß an den Handgelenken, Rücken, Halswirbel. Die tägliche Arbeit in der Servicetheke bei Fleisch und Käse mit den täglichen Arbeiten in Kälte und schneiden von Fleisch und Wurst, war nur noch mit großen Schmerzen möglich. Schließlich hat sie auf Anraten ihres Arztes den Job gekündigt. Seitdem erhält sie Arbeitslosengeld. Einen neuen Job hat sie aufgrund ihrer körperlichen Beeinträchtigungen nicht finden können. nicht mal einfache Schreibtätigkeiten per Hand oder am Computer kann sie länger als 15 Min durchführen. Das Arbeitsamt hat dann eine Untersuchung durch einen Amtsarzt veranlasst. Dieser hat diese Beeinträchtigungen auch dokumentiert und bestätigt. Jetzt verlangt das Amt plötzlich eine Integrationsmassnahme durch die Rentenversicherungsanstalt. Ansonsten würde ihr AL-Geld gestrichen. Wir wohnen im Bereich Düren. Prinzipiell würde sie noch AL bis Anfang Juli erhalten. Danach wären die 18 Monate aufgebraucht. Da ich als ihr Mann beruflich tätig bin, möchte ich meiner Frau eine berufliche Tätigkeit auch nicht mehr zumuten. Wie muss man diese Maßnahme beantragen und wo?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michael,

wenn Ihre Frau mindestens 15 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, ist die Rentenversicherung stets für eine Integrationsmassnahme als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben zuständig. Im Rahmen der Mitwirkungspflicht muss Ihre Frau den Antrag stellen. Rufen Sie einfach beim Servicezentrum in Düren an und vereinbaren einen Termin. Dort wird Ihnen geholfen, unabhängig davon, ob Ihre Frau bei einem Bundes- oder Regionalträger versichert ist.

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1 Antworten

W*lfgangam 22.10.2018 | 21:45
Hallo Michael, keine Sorge, dieser Zuschuss der DRV zu einer LTA-Maßnahme, kann als rein prophylaktischer Antrag gesehen werden ...damit die AfA - FALLS die für Ihre Frau eine entsprechende Qualifizierungsmaßnahme findet, eine Kostenerstattung von der DRV erhält. Antrag stellen/siehe Experten-Beitrag, und dann Kostenzusage der Afa vorlegen. Ggf. Bestätigung der formlosen Antragstellung vorlegen ...Termine sind schon mal erst in Monaten zur schriftlichen Antragsaufnahme möglich - der AfA reicht das/die tut was, und hält bis Entscheidung über den Antrag still. Gruß w. PS: Haben Sie sich schon Gedanken gemacht, wie es ab August weitergeht?
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