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Experten-Antwort

Arbeitsamt will das ich Bewerbung schreibe aber Erwerbsminderungsrente gestellt

von Nessi27.08.2024 | 11:13
542 Ansichten
6 Antworten

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Hallo hab ne Frage muss ich mich um ne Bewerbung machen hab aber Erwerbsminderungsrente gestellt hab aber eine Ablenkung bekommen und gleich Wiederspruch gestellt VdK hat mir dabei geholfen ...meine Erwerbsminderungsrente läuft noch ..viel dank für die Antwort

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.08.2024 | 12:05

Die Frage müssen Sie mit der Agentur für Arbeit klären.

5 Antworten

Du meine Güteam 27.08.2024 | 11:20
Bitte formulieren Sie Ihre Frage an die deutsche Rentenversicherung allgemeinverständlich in deutscher Sprache. Danke.
Manometeram 27.08.2024 | 11:22
Analphabetismus ist weiter verbreitet als man denkt.
Fliederam 27.08.2024 | 11:25
Das müssten Sie tatsächlich mit der Arbeitsagentur klären. Für die DRV ist es egal, ob Sie Bewerbungen schreiben oder nicht.
KSCam 27.08.2024 | 11:26
Und was ist nun Ihre Frage? Ob Sie Bewerbungen schreiben müssen klären Sie mit dem Arbeitsamt und nicht mit der DRV. Ob Sie Rente bekommen weil Ihr Widerspruch Erfolg hat, werden Sie sehen. Aber praktisch sehe ich da kein Problem: schreiben Sie doch Bewerbungen, das ist doch zunächst kein Problem. Und wenn Sie tatsächlich zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen werden haben Sie doch alle Möglichkeiten. Entweder ein Job wird Ihnen geboten und Sie versuchen es wenn das Angebot interessant klingt oder Sie erwähnen im Gespräch, dass momentan ein Widerspruchsverfahren gegen ein abgelehnte Rente läuft. oder Sie erwähnen das mit dem Widerspruch schon im Bewerbungsschreiben Da wird Sie kaum eine Firma einstellen. Und Sie haben keinen Stress mit dem Arbeitsamt.
Dolmetscher am 27.08.2024 | 11:35
Hallo, ich habe eine Frage. Muss ich Bewerbungen schreiben? Weil ich habe einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt und habe leider eine Ablehnung bekommen und daraufhin Widerspruch eingelegt,der VdK hat mir dabei geholfen. Mein Antrag läuft also noch. Antwort, falls es sich nicht um Alg1 nach Nahtlosigkeit handelt, sind Sie wohl ganz normal arbeitslos. Es ist auch nicht verboten, während des EMR-Verfahrens auf Jobsuche zu gehen. Was die Arbeitsvermittlung kann und darf, ist zudem nicht Sache der Rentenversicherung.
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