Hallo Wolfi,
zwar ist eine der Voraussetzungen der Altersteilzeitarbeit nach dem Altersteilzeitgesetz, dass sich die Altersteilzeitarbeit zumindest auf den Zeitraum erstrecken muss, bis eine Rente wegen Alters beansprucht werden kann. Dies heißt jedoch nicht, dass im Anschluss an die Altersteilzeitarbeit auch eine Altersrente in Anspruch genommen werden muss.
Die Aufnahme einer neuen Beschäftigung im Anschluss an die Altersteilzeitarbeit ist daher aus rentenversicherungsrechtlicher Sicht kein Problem. Dem Beitrag von „??“ kann ich daher zustimmen.
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