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Arbeitsanweisung zum SGB 6

von DerChef24.01.2007 | 11:53
3250 Ansichten
9 Antworten
Hallo soeben telefonisch mit einem Mitarbeiter gesprochen, es ging um Fragen des Hinzuverdienstes bei Abfindungen und Erwerbsminderungsrente. Er zitierte aus einer "Arbeitsanweisung" zum SGB 6 (dort § 96a), die angeblich auch im Internet zum Ansehen bzw. Download zur Verfügung stehen soll. Ich finde den Link nicht... wer weiß wo das steht

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 24.01.2007 | 15:10

Die entsprechenden Links und Hinweise, wie und wo man die Rechtlichen Arbeitsanweisungen findet, wurden zwischenzeitlich gegeben. Da sie weder mysteriös noch geheim sind und lediglich die derzeitige Gesetzeslage erläutern, wurden sie auch im Internet allgemein zugänglich gemacht.

8 Antworten

nanaam 24.01.2007 | 12:31
evtl. im intranet
Mam 24.01.2007 | 12:04
Arbeitsanweisungen sind Dienstinternas, die werden sie kaum im Internet finden :-)
Derchefam 24.01.2007 | 12:47
wie gesagt, ich habe mir das ja nicht ausgedacht, der Mitarbeiter der Rentenversicherung hat behauptet ich fände das im Internet
Mam 24.01.2007 | 12:50
Googeln sie doch mal nach § 96 a SGB VI -Kommentar. Vielleicht finden sie da ja was
Ghostwriteram 24.01.2007 | 12:54
Hallo DerChef, schauen Sie mal bei der www.rvliteratur.bfa.de unter den Stichworten "Abfindung" und "Hinzuverdienst i.S. des § 96a SGB VI" nach. Mit freundlichen Grüßen Ghostwriter
Ghostwriteram 24.01.2007 | 12:58
Hallo nochmal, es kann sein, dass der Link so nicht funktioniert. Versuchen Sie es sonst unter: www.deutsche-rentenversicherung-bund.de und dort unter rvliteratur ;-) Ghostwriter
Aniam 24.01.2007 | 13:02
Schauen Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Westfalen (www.deutsche-rentenversicherung-westfalen.de) unter der Rubrik "Publikationen" nach. Dort sind die bundesweit gültigen Arbeitsanweisungen zu finden. Es geht auch die Seite www.deutsche-rentenversicherung-regional.de
pro-fess-oram 24.01.2007 | 13:54
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