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Experten-Antwort

Arbeitsaufgabe aus gesundheitlichen Gründen

von medina30.07.2011 | 11:38
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin am 31.01.1948 geboren (63 Jahre) und habe einen GdB von 50 seit 2004, zuvor 40. Seit 1986 leide ich nach einem Autounfall (bglich anerkannt nach zweijähriger Rentenzahlung, dann keine Leistung mehr) unter schleichend schlimmer werdenden HWS-BWS-LWS Beschwerden mit inzwischen mehreren Bandscheibenvorfällen sowie nach wie vor bestehender Steilstellung der WS. Ein Verschlimmerungsantrag wurde bereits gestellt jedoch ohne jegliche Reaktion seitens der BG. Es wird eine völlige Ignoranz demonstriert. Eine HWS-OP war bereits angedacht, jedoch meinerseits nicht durchführen lassen. Nun kann ich meine aktuelle berufliche Tätigkeit als Schreibkraft im Krankenhaus (öffentl. Dienst) mit sieben- bis achtstündiger ständig sitzender und in Zwangshaltung ausgeübter Tätigkeit (Akkordschreiben) mit meinen Beschwerden nicht mehr ausüben. Rückwirkend war ich mehrere Wochen bereits krank und bezog Krankengeld. Nun hat mich der med.-Dienst der KK für meine bestehende Tätigkeit arbeitsfähig geschrieben allerdings in Beantwortung des §51 Abs. 1 SGB V aufgeführt: (Erhebliche Gefährdung der EF liegt vor, häufige AU-Zeiten, Art der Diagnosen. Allerdings ist weder eine berufliche noch eine medizinische Rehamaßnahme wegen fehlender Nachhaltigkeit zu empfehlen). Da ich diese Schreibtätigkeit aktuell u. a. auch wegen eines akut bestehenden Impingementsyndroms mit gleichzeitigem Tennisarm nicht ausüben kann (ggf. nur unter starken Schmerzen und Einschränkungen der erforderlichen Leistung), der Arbeitgeber für mich keinen anderen Arbeitsplatz unter Berücksichtigung meiner gesundheitlichen Einschränkungen zur Verfügung hat (ein Versetzungsantrag wurde bereits im Oktober 2010 gestellt), sehe ich mich gezwungen, meine aktuelle Tätigkeit „aus gesundheitlichen Gründen“ aufzugeben und mich der Arbeitsagentur zur Verfügung zu stellen und eine Anstellung mit wechselnden Tätigkeiten, sitzend, stehend, gehend, zu suchen. Mir schwebt auch eine Umschulung zur Seniorenbegleiterin mit psychologischer Betreuung vor. Meine Fragen: Sind mir auf Grund der o.g. Aussagen des med. Dienstes sämtl. Umschulungsmaßnahmen „wegen fehlender Nachhaltigkeit“ nun verwehrt? Kann die Arbeitsagentur mir eine Sperre der Leistung verhängen? Welche Möglichkeiten bleiben mir noch, aus meiner Situation das Optimalste für mich zu erwirken? Tritt in meinem Fall der RV-Träger ein, um eine weitere Berufstätigkeit zu erhalten? Ich könnte zwar jetzt schon meine Rente beantragen, müsste jedoch enorme finanzielle Einbußen hinnehmen, die mich in meiner sozialen Situation einschränken würden. Ggf. wäre auch ein Hinzuverdienst denkbar etc. Diese Möglichkeit hätte ich, wenn ich diese Umschulungsmaßnahme über die Arbeitsagentur erhielte. Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Ich empfehle Ihnen, auf gar keinen Fall das Beschäftigungsverhätnis selbst zu beenden, z. B. durch Kündigung.

2. Besprechen Sie mit Ihrem Arzt, ob er eine Leistung zur medizinischen Rehabilitaiton für sinnvoll hält.

3. Ich würde einen entsprechenden Antrag umgehend bei Ihrem Rentenversicherungsträger stellen.

4. Ggf. kann - z. B. durch Einschaltung des Rehabilitations-Fachberatungs-Dienstes des Rentenversicherungsträgers - doch eine Umsetzung bei Ihrem Arbeitgeber erreicht werden (das ist auch eine Leistunge zur Teilhabe am Arbeitsleben). Dann müssten Sie auch einen entsprechenden Antrag stellen. Eine "klassische Umschulung" kommt wohl nicht mehr in Frage.

5. Wenn Sie derzeit nicht in der Lage sind, zu arbeiten, lassen Sie sich bitte weiterhin krank schreben.

6. Alles Gute!

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6 Antworten

Peter12am 30.07.2011 | 13:27
Sie glauben doch wohl nicht allen ernstes das ihnen jemand ( egal ob RV oder AfA ) mit 63 ! Jahren noch eine Umschulung finanziert ?? Das ist doch völlig außerhalb jeglicher Möglich - und Wahrscheinlichkeit ... Also entweder können Sie noch arbeiten oder eben nicht mehr. Wenn nicht, bleibt ihnen nur ein Antrag auf EM-Rente oder - falls möglich - die Altersrente zu beantargen. Abzüge dann hin oder her - das ganze ist nunmal kein Wunschkoinzert.
-_-am 30.07.2011 | 14:21
Die Gewährung einer beruflichen Reha scheitert vermutlich an den sehr zweifelhaften Erfolgsaussichten und dem fortgeschrittenen Lebensalter. Auf keinen Fall sollten Sie aber selbst Ihren Job kündigen. Sie können sich auch bei bestehendem Arbeitsverhältnis arbeitsuchend melden. Besprechen Sie das Problem mit der Agentur für Arbeit. Alternativ (oder auch zusätzlich) stellen Sie einen Rentenantrag.
KSCam 30.07.2011 | 17:12
Allein schon wegen Ihres Alters scheidet eine Umschulung aus. Welchen Sinn würde es denn machen eine 63 1/2 jährige umzuschulen? Sie haben die Alternative entweder jederzeit in Rente gehen zu können und daneben jede Art von Zusatztätigkeit zu machen (beruflich auf 400 € Basis oder ehrenamtlich ohne Begrenzung - jede Senioreneinrichtung freut sich über ehrenamtliches Engagement). Oder Sie melden sich arbeitslos und schlagen sich mit den Leuten vom Arbeitsamt rum (was sollen die mit ner 63 1/2 jährigen anfangen?). Letztlich ist es doch wohl die finanzielle Frage ob Rente + Zusatzrente im ÖD, das Krankengeld oder das ALG das lukrativste ist. Und dann entscheiden Sie den Weg den Sie wählen.
Christian Wulffam 30.07.2011 | 19:44
Hiermit bedanke ich mich im Namen der Bundesrepublik Deutschland bei Ihnen, für Ihre treue Pflichterfüllung. Sie können abtreten ! Ihr Bundespräsident Christian Wulff
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