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Arbeitsaufnahme im Ausland nach langer Krankheit

von QRT04.04.2023 | 21:03
92 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich war lange Zeit krank geschrieben und sollte eigentlich eine LTA Maßnahme bekommen. Den Ummschulungsberuf könnte ich als Quereinsteiger im benachbarten Ausland auch ausüben. Angenommen, ich nehme das Angebot an, wie verhält es sich rechtlich: Wenn ich der Belastung des neuen Berufes nicht stand halte und nach kurzer Zeit wieder nach Deutschland zurück kehre, werde ich dann wieder krank geschrieben und erhalte weiter Krankengeld oder werde ich ausgesteuert? Habe ich damit auch meinen Anspruch auf Arbeitslosengeld verloren?

3 Antworten

KSCam 04.04.2023 | 21:48
Über Krankengeld entscheidet die Krankenkasse über ALG die Agentur für Arbeit. Bitte dort fragen. Da alle Nachbarstaaten EU oder Abkommensstaaten sind, wird es grundsätzlich kein Riesenproblem sein. Und für die DRV ist es auf jeden Fall kostensparend wenn Sie auf LTA zu Gunsten von Arbeit verzichten.
-am 05.04.2023 | 06:56
Hallo QRT, da es sich bei Ihrer Frage um rechtliche Gegenbenheiten der Krankenkasse und/oder der Agentur für Arbeit handelt, bitten wir Ihre Frage direkt an Ihre Krankenkasse oder die für Sie zuständige Agentur für Arbeit zu richten. Über rechtliche Fragestellungen der gesetzlichen Krankenversicherung oder der Agentur für Arbeit können im Rahmen dieses Forums leider keine Auskünfte erteilt werden. Vielen Dank. Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Geduldam 05.04.2023 | 09:24
Zitat von - anzeigenausblenden
Sehr geehrte Damen und Herren, ich war lange Zeit krank geschrieben und sollte eigentlich eine LTA Maßnahme bekommen. Den Ummschulungsberuf könnte ich als Quereinsteiger im benachbarten Ausland auch ausüben. Angenommen, ich nehme das Angebot an, wie verhält es sich rechtlich: Wenn ich der Belastung des neuen Berufes nicht stand halte und nach kurzer Zeit wieder nach Deutschland zurück kehre, werde ich dann wieder krank geschrieben und erhalte weiter Krankengeld oder werde ich ausgesteuert? Habe ich damit auch meinen Anspruch auf Arbeitslosengeld verloren?
Hallo QRT, da es sich bei Ihrer Frage um rechtliche Gegenbenheiten der Krankenkasse und/oder der Agentur für Arbeit handelt, bitten wir Ihre Frage direkt an Ihre Krankenkasse oder die für Sie zuständige Agentur für Arbeit zu richten. Über rechtliche Fragestellungen der gesetzlichen Krankenversicherung oder der Agentur für Arbeit können im Rahmen dieses Forums leider keine Auskünfte erteilt werden. Vielen Dank. Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Sie können aber auch die Antwort des allwissenden @Abschläge abwarten. Allerdings sind diese mit Vorsicht zu genießen!
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