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Experten-Antwort

Arbeitsbuch aus Sowjetunion verloren

von Katharina18.07.2019 | 12:23
402 Ansichten
2 Antworten

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Das Arbeitsbuch aus der Sowjetunion ist nicht mehr auffindbar. Damit sind Zeiten 1985 bis 1990 nicht nachweisbar. Besteht die Möglichkeit dieses Arbeitsbuch irgendwo nachzufordern, damit die Rentenzeiten berücksichtigt werden können?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Katharina,

sofern Sie Ihre Originalarbeitsbuch bei der Ausreise aus der ehemaligen UdSSR nicht mitnehmen durften, wurde es an das für Ihren damaligen Wohnort zuständige Archiv zur Aufbewahrung übergeben. Eine Anforderung von dort ist nach unseren Erfahrungen auf schriftlichem Wege problemlos möglich.

Ist Ihnen jedoch das Originalarbeitsbuch nach der Ausreise abhanden gekommen, gibt es mehrere Möglichkeiten.

Sofern der ehemalige Arbeitgeber noch existiert, können Sie diesen um die Übersendung einer Archivbescheinigung ersuchen, die dieser aus den Lohn- und Gehaltsunterlagen erstellt.

Sollte der Betrieb jedoch nicht mehr existieren, müssen Sie sich an das für die Aufbewahrung der Unterlagen des Arbeitgebers zuständige Archiv wenden. Dort wird Ihnen dann auf Grundlage der vorhandenen Dokumente eine Archivbescheinigung ausgestellt.

Zeugenerklärungen oder eine Versicherung an Eides Statt sind - wie der User XYZ zutreffend geschildert hat - die letzten Mittel, um die Berücksichtigung der Zeiten zu erreichen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

XYZam 18.07.2019 | 12:26
Sie können mal bei dem ehem. Arbeitgeber nachfragen ob dort ein Archiv besteht und um eine Archivbescheinigung bitten. Alternativ gibt es die Möglichkeit einer eidesstattlichen Versicherung, diese wird aber erst dann "zugelassen" wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden an Nachweise zu gelangen.
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