Hallo Katharina,
sofern Sie Ihre Originalarbeitsbuch bei der Ausreise aus der ehemaligen UdSSR nicht mitnehmen durften, wurde es an das für Ihren damaligen Wohnort zuständige Archiv zur Aufbewahrung übergeben. Eine Anforderung von dort ist nach unseren Erfahrungen auf schriftlichem Wege problemlos möglich.
Ist Ihnen jedoch das Originalarbeitsbuch nach der Ausreise abhanden gekommen, gibt es mehrere Möglichkeiten.
Sofern der ehemalige Arbeitgeber noch existiert, können Sie diesen um die Übersendung einer Archivbescheinigung ersuchen, die dieser aus den Lohn- und Gehaltsunterlagen erstellt.
Sollte der Betrieb jedoch nicht mehr existieren, müssen Sie sich an das für die Aufbewahrung der Unterlagen des Arbeitgebers zuständige Archiv wenden. Dort wird Ihnen dann auf Grundlage der vorhandenen Dokumente eine Archivbescheinigung ausgestellt.
Zeugenerklärungen oder eine Versicherung an Eides Statt sind - wie der User XYZ zutreffend geschildert hat - die letzten Mittel, um die Berücksichtigung der Zeiten zu erreichen.