Hallo Sualkes,
Einkünfte aus der Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Energien (beispielsweise Strom aus Solar- oder Windkraftanlagen) sind regelmäßig Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind Arbeitseinkommen und daher als Hinzuverdienst zu berücksichtigen
Im Kalenderjahr 2022 beträgt die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze 46.060,00 EUR beim Bezug einer vorgezogenen Altersrente. Darüber hinaus findet im Jahre 2022 der Hinzuverdienstdeckel keine Anwendung.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung