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Arbeitsentgelt

von Ben20.09.2007 | 11:27
1223 Ansichten
3 Antworten
Liebe Experten, bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente darf der Hinzuverdienst individuelle Grenzen nicht übersteigen. Maßgebend ist das Arbeitsentgelt. Wie ist das Arbeitsentgelt definiert? Zählen steuerpflichtige AG-Zuschüsse zur Betriebsrente als Arbeitsentgelt und wären demnach bei der Hinzuverdienstgrenze zu berücksichtigen? Vielen Dank für Ihre Antwort. Gruß Ben

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 21.09.2007 | 07:31

Einnahmen sind immer dann als Arbeitsentgelt -und demnach als Hinzuverdienst - zu berücksichtigen, wenn diese Beitragspflicht in der Sozialversicherung auslösen. Die Feststellung, dass diese Einnahmen steuerpflichtig sind, lässt hingegen noch nicht auf ein Arbeitsentgelt schließen. Wie Johann bereits anmerkte ist ja das Einkommensteuerrecht und das SV-Beitragsrecht nicht deckungsgleich, so dass es durchaus denkbar ist, die AG-Zuschüsse nicht zum Arbeitsentgelt hinzuzurechnen. Ich empfehle Ihnen allerdings trotzdem zur Klärung Ihrer Frage, sich mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen.

2 Antworten

Johannam 20.09.2007 | 15:54
Hallo Ben, bevor Ihre Frage zwischen dem sich mittlerweile rundherum angesammelten Müll untergeht, gestatten Sie mir den Versuch einer ernstgemeinten Antwort. Der Begriff "Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung" definiert sich aus § 14 SGB IV i.V.m. der ab 01.01.2007 geltenden "Sozialversicherungsentgeltverordnung SvEV". Daraus ergibt sich, dass als Hinzuverdienst stets das in der Sozialversicherung beitragspflichtige Arbeitsentgelt maßgebend ist. Dies gilt auch dann, wenn wie in Ihrem Fall Einkommensteuerrecht und SV-Beitragsrecht nicht deckungsgleich sind. Der Zuschuss des AG zur Betriebsrente ist also trotz Steuerpflicht kein sog. "rentenschädliches" Einkommen. Es würde ja auch dem Sinn der ergänzenden Vorsorge entgegenlaufen, wenn diese auf die Rentenleistung aus der gesetzlichen RV angerechnet würde.
Benam 21.09.2007 | 12:03
herzlichen Dank für Ihre Antworten Ich hatte auch Ihnen, Johann, gestern schon geantwortet, ist aber scheinbar nicht angekommen. Gruß Ben
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