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Experten-Antwort

Arbeitserprobung DRV, Jobcenter

von Selin28.05.2019 | 21:34
270 Ansichten
3 Antworten

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Hallo... Ich habe im Jahr 2017 einen Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben bei der DRV gestellt und dieser wurde mir auch genehmigt. Jetzt Anfang Mai habe ich an einer Arbeitserprobung beim BfW teilgenommen. Seit der Antragstellung im Jahr 2017 bin ich im Bezug von ALG 2. Der ALG 2 Antrag läuft Ende Mai '19 ab, wobei ich vor Wochen einen Weiterbewilligungsantrag gestellt hab. Die Arbeitserprobung ist am 31 Mai '19 zu Ende. Das Jobcenter ist zum einen der Meinung, dass mir für diese vierwöchige Maßnahme Übergangsgeld zusteht, was laut der DRV absolut nicht der Fall ist, zum anderen weigern sie sich meinen ALG 2 Weiterbewilligungsantrag zu bearbeiten, da sie zunächst das Ergebis der Arbeitserprobung abwarten müssen. Ich bin gerade sehr verwirrt und total verzweifelt, weil ich allem Anschein nach jetzt am ersten kein Geld bekomme... Und wie schaut es generell aus mit der Zeit nach der Arbeitserprobung? Muss ich Übergangsgeld beantragen oder steht mir doch ALG 2 zu? Eine Antwort auf meine Frage wäre wirklich hilfreich und ich wäre sehr dankbar!!!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

während einer Berufsfindung/ Arbeitserprobung besteht in der Tat kein Anspruch auf Übergangsgeld. Das Jobcenter muss daher das Alogeld II weitergewähren.

Sie sollten unverzüglich Kontakt mit Ihrem Rehafachberater aufnehmen und klären, welche Ergebnisse die BF/AP erbracht hat und wie es mit der beruflichen Reha weitergeht. Das Ergebnis dieses Gespräches teilen Sie dann dem Jobcenter mit.

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2 Antworten

???am 29.05.2019 | 07:46
Die Arbeitserprobung ist Teil des Verwaltungsverfahrens und keine Maßnahme. Von daher besteht kein Übergangsgeldanspruch. Lassen Sie sich das von Ihrer DRV schriftlich bestätigen und stellen Sie damit den Antrag auf Weiterzahlung des Alg2.
Selinam 29.05.2019 | 13:34
Hallo.. Vielen Dank für Ihre Antworten!
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