Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenGuten Tag,
während einer Berufsfindung/ Arbeitserprobung besteht in der Tat kein Anspruch auf Übergangsgeld. Das Jobcenter muss daher das Alogeld II weitergewähren.
Sie sollten unverzüglich Kontakt mit Ihrem Rehafachberater aufnehmen und klären, welche Ergebnisse die BF/AP erbracht hat und wie es mit der beruflichen Reha weitergeht. Das Ergebnis dieses Gespräches teilen Sie dann dem Jobcenter mit.
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