Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Arbeitserprobung Grundvoraussetzung?

von Jenny080927.01.2021 | 11:26
1736 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, Ich soll an einer Arbeitserprobung (durch die Rentenversicherung) teilnehmen, um zu prüfen ob eine Umschulung (welche in meinem Rehabericht ausdrücklich mehrmals empfohlen wird) in Frage kommt. Ich habe in der Reha bereits eine Arbeitserprobung machen müssen, welche überdurchschnittlich gut ausfiel. Besteht die Möglichkeit auf die 2 wöchige Arbeitserprobung zu verzichten, damit ich direkt mit einer Umschulung starten kann? Um quasi "keine Zeit zu verlieren". (Durch die Arbeitserprobung würde sich der Beginn der Umsgh um ein halbes Jahr verzögern) Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Jenny0809,

wir verweisen auf die bereits vorliegenden Antworten. Von einer „Zeitschinderei“ sollten Sie nicht ausgehen. Der DRV ist selbst daran gelegen, dass Sie mittels der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsplatz wieder einen adäquaten Arbeitsplatz ausüben können.

Ihre individuelle Situation sollten Sie mit der zuständigen Reha-Fachberatung besprechen. Dort werden Sie nochmals Näheres erfahren über die bereits getätigte Vorgehensweise und beabsichtigte Planung. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei den zukünftigen Maßnahmen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

vielleicht was anderesam 27.01.2021 | 11:48
Meines Wissens geht es bei Arbeitserprobungen während Reha (meist Arbeitsbelastungserprobung genannt) darum festzustellen, was man noch leisten kann. Die Zielfrage ist also eher: Inwieweit ist die Erwerbsfähigkeit eingeschränkt. Bei einer Arbeitserprobung für LTA werden eher intellektuelle Fähigkeiten, Wissen und dann berufspraktische Fähigkeiten getestet. Es soll die Frage beantwortet werden: Ist der Reahbilitand für eine Umschulung geeignet, wenn ja für welche. Wenn Sie also jetzt nicht im Entlassungsbericht etwas stehen haben wie "Schulwissen gut, Lernfähigkeit toll, Beruf x im berufpraktischen Teil passt", werden Sie um die "zweite" Abtestung nicht herumkommen. Sie können ja aber auch mal bei dem Maßnahmeträger nachfragen, was denn da genau gefordert wird. Dann wissen Sie ja, ob das nochmal das Gleiche wie während der Reha ist oder nicht.
G.W.am 27.01.2021 | 11:54
Die während der medizinischen Reha durchgeführte Arbeitserprobung diente dem Zweck, abzuklären, ob überhaupt berufliche Rehamaßnahmen für Sie dem Grunde nach in Frage kommen. Dadurch, dass Sie diese Arbeitserprobung mit Erfolg durchlaufen haben, sind Sie einen Schritt weiter gekommen. Ziel der Eignungsabklärung (früher Berufsfindung) ist es, ein geeignetes Berufsfeld zu finden. Dabei werden das Leistungsvermögen, die Eignung und Neigung sowie ggf. die Auswirkungen einer Behinderung auf eine spätere berufliche Tätigkeit geklärt. Der Teilnehmer kann sich in verschiedenen Berufsfeldern ausprobieren, um einen realistischen Berufswunsch zu entwickeln. Zudem wird geprüft, ob vor einer Ausbildung bzw. Bildungsmaßnahme weitere Reha-Leistungen (z.B. Rehavorbereitungslehrgang) notwendig sind. Die Arbeitserprobung soll nach der Entscheidung für einen Beruf noch bestehende Fragen zu bestimmten Ausbildungs- und Arbeitsplatzanforderungen klären. Die Fähigkeiten des Teilnehmers werden für ein bestimmtes Berufsfeld geprüft, um herauszufinden, ob dieser den Anforderungen seines Berufsziels gerecht werden kann. Daher ist diese Maßnahme in der Regel dringend erforderlich, um abzuklären, welche konkreten, weiteren beruflichen Reha-Leistungen in ihrem Fall erforderlich sind. Sie können sich natürlich auch noch mal mit ihrem Rehafachberater der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung setzen, ob die Maßnahme tatsächlich notwendig ist. Solange Ihr Rehafachberater der Meinung ist, diese Maßnahme ist erforderlich, werden Sie wohl daran teilnehmen müssen, bevor die tatsächliche Umschulung beginnen kann.
Jenny0809am 27.01.2021 | 11:56
In der Reha war das schon sehr zielführend gemacht. Also Mathe, Deutsch, Textverständnis, Gedächtnis, Logik, Ausdauer, technische Zeichnungen, Konzentration, alles unter Zeitdruck und oft auch im Kopf etc. Auch spezielle Büroaufgaben (Umschulung soll in Richtung Kauffrau gehen) hab ich alle gut hinbekommen. Im Rehabericht wurde auch mehrmals darauf hingewiesen, dass eben genau DIESE Umschulung empfohlen wird, deswegen versteh ich nicht wieso ich jetzt nochmal 2 Wochen die Erprobung machen soll. Letztlich sitz ich nämlich nur im Krankenschein daheim und darf nichts machen. Ich dachte vielleicht war jemand schon in einer ähnlichen Situation. Hab mich auch mal direkt an die DRV gewandt. Danke für die Antwort!
Jenny0809am 27.01.2021 | 11:59
Auch die Bildungsträger fordern Eignungstests von 60 Min, bevor man mit der Umschulung starten darf. Wenn man besteht wird die Empfehlung auch an die DRV weiter geleitet. Mir kommt das alles ein bisschen wie Zeitschinderei vor.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026