Hallo, Jenny0809,
wir verweisen auf die bereits vorliegenden Antworten. Von einer „Zeitschinderei“ sollten Sie nicht ausgehen. Der DRV ist selbst daran gelegen, dass Sie mittels der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsplatz wieder einen adäquaten Arbeitsplatz ausüben können.
Ihre individuelle Situation sollten Sie mit der zuständigen Reha-Fachberatung besprechen. Dort werden Sie nochmals Näheres erfahren über die bereits getätigte Vorgehensweise und beabsichtigte Planung. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei den zukünftigen Maßnahmen.