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Experten-Antwort

Arbeitserprobung im Öffentlichen Dienst?

von Julia25.02.2026 | 16:18
274 Ansichten
13 Antworten
Seit 2024 gibt es ja die Arbeitserprobung. Wenn man aber eine volle unbefristete Erwerbsminderungsrente bekommt, kann man sich dann auch auf eine Stelle im öffentlichen Dienst bewerben und dort die Arbeitserprobung machen? Nach Paragraph 33 TV ÖD endet das Arbeitsverhältnis ja automatisch, wenn man eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente bekommt. Steht das dem dann entgegen eine neue Stelle im öffentlichen Dienst als Arbeitserprobung zu beginnen? Muss man dem neuen öffentlichen Arbeitgeber bei der Bewerbung mitteilen, dass man eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente bekommt oder gilt das nur für bestehende Arbeitsverhältnisse?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.02.2026 | 10:39

Hallo Julia,

 

die Arbeitserprobung soll ein Weg sein, der Ihnen ermöglicht auszuprobieren, ob Sie aus gesundheitlichen Gründen wieder in der Lage sind ab 3 Stunden täglich zu arbeiten und so aus der vollen Erwerbsminderungsrente in die Beschäftigung zurückkehren können. Ob Ihnen das ein potentieller Arbeitgeber ermöglichen kann, müssen Sie bei diesem Arbeitgeber klären. Weitere Informationen zur Arbeitserprobung finden Sie hier:

 

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/em-rente-arbeitserprobung.html

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihr Expertenteam

12 Antworten

Schadeam 25.02.2026 | 16:26
Bewerben Sie sich und Sie werden sehen ob Sie „gefragt“ sind. Und wenn Sie eine Zusage bekommen, teilen Sie das der DRV mit. Was Sie in einem Bewerbungsgespräch sagen müssen oder auch verschweigen dürfen, ist keine Rentenfrage.
Arbeitsrecht macht die DRV nichtam 25.02.2026 | 16:33
Ihre Frage betrifft Arbeitsrecht, nicht Rentenrecht. Aber einem potentiellen neuen Arbeitgeber zu verschwiegen, dass man -sogar eine unbefristete volle- EM-REnte bezieht, ist ein ganz, ganz schlechte Idee. Und wenn der TV ÖD gilt , können Sie das gleich komplett vergessen. Ob der Arbeitgeber dann Schadensersatz von Ihnen verlangen kann, sagt Ihnen ein Fachanwalt für Arbeitsrecht. Das mit dem Verheimlichen klappt sowieso nicht, schon wegen der ganzen Sozialversicherungsthemen. Wie muss man drauf sein, um auf eine solch abwegige Idee zu kommen?
Kaum zu glauben!am 25.02.2026 | 16:59
Allein schon der Gedanke einen Rentenbezug bei der Bewerbung zu verschweigen, deutet darauf hin, dass Sie nicht für ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst geeignet sind.
EM-Rentnerinam 25.02.2026 | 17:11
Arbeitsrecht macht die DRV nicht schrieb

Ihre Frage betrifft Arbeitsrecht, nicht Rentenrecht.

Aber einem potentiellen neuen Arbeitgeber zu verschwiegen, dass man -sogar eine unbefristete volle- EM-REnte bezieht, ist ein ganz, ganz schlechte Idee. Und wenn der TV ÖD gilt , können Sie das gleich komplett vergessen.

Ob der Arbeitgeber dann Schadensersatz von Ihnen verlangen kann, sagt Ihnen ein Fachanwalt für Arbeitsrecht. Das mit dem Verheimlichen klappt sowieso nicht, schon wegen der ganzen Sozialversicherungsthemen.

Wie muss man drauf sein, um auf eine solch abwegige Idee zu kommen?

Kann der Arbeitgeber das dann irgendwo an den Sozialversicherungssachen erkennen während der Beschäftigung, so dass man das sowieso sagen muss? Eine Schwerbehinderung darf man ja auch verschweigen bei der Bewerbung, so abwegig ist der Gedanke nicht. Noch habe ich mich nirgendwo beworben. Ich wollte nur mal sehen, ob es hier Erfahrungswerte dazu gibt, wie andere dabei vorgegangen sind.
KSCam 25.02.2026 | 18:02
EM-Rentnerin schrieb

Kann der Arbeitgeber das dann irgendwo an den Sozialversicherungssachen erkennen während der Beschäftigung, so dass man das sowieso sagen muss?

Eine Schwerbehinderung darf man ja auch verschweigen bei der Bewerbung, so abwegig ist der Gedanke nicht.

Noch habe ich mich nirgendwo beworben. Ich wollte nur mal sehen, ob es hier Erfahrungswerte dazu gibt, wie andere dabei vorgegangen sind.

Erfahrungen anderer werden Ihnen nicht weiterhelfen. Und Tricks mit denen man unehrlich sein kann, wird Ihnen hoffentlich niemand verraten. PS ganz doof sind die Personalämter im ÖD auch nicht. Und wie mehrfach geantwortet: es ist keine Rentenfrage
Einfach am 25.02.2026 | 19:31
Dann spielen Sie doch mit offenen Karten, bewerben sich und sagen, falls man Sie zum Gespräch einlädt, sie kommen aus der Erwerbsminderung und möchten sich beweisen. Der Arbeitgeber wird eh wissen wollen, was Sie so vorher alles arbeitsmäßig gemacht haben. Wollten Sie die Erwerbsminderungsrente verschweigen? Das würde schnell auffliegen. Außerdem kann es zudem auch so sein, dass Sie an der Arbeitserprobung scheitern.
Uweam 25.02.2026 | 20:03
Arbeitsrecht macht die DRV nicht
Uweam 25.02.2026 | 20:03
Arbeitsrecht macht die DRV nicht
Timam 25.02.2026 | 20:05
Sie haben als voller Erwerbsminderungsrentner einen ganz anderen SV- Schlüssel und zahlen einen niedrigeren Krankenversicherungsbeitrag und keine Arbeitslosenversicherung. Also es wird nichts mit verschweigen.
Nur zuam 26.02.2026 | 11:34
EM-Rentnerin schrieb

Kann der Arbeitgeber das dann irgendwo an den Sozialversicherungssachen erkennen während der Beschäftigung, so dass man das sowieso sagen muss?

Eine Schwerbehinderung darf man ja auch verschweigen bei der Bewerbung, so abwegig ist der Gedanke nicht.

Noch habe ich mich nirgendwo beworben. Ich wollte nur mal sehen, ob es hier Erfahrungswerte dazu gibt, wie andere dabei vorgegangen sind.

Ja, das kann er. Und solch eine arglistige Täuschung dürfte einen ggf. nicht geringen Schadensersatzanspruch für den Arbeitgeber begründen. Das kann teuer werden und zusätzlich dürfen Sie dann noch Ihre Anwaltskosten tragen und wohl auch noch die Anwaltskosten und sonstigen Kosten des getäuschten Arbeitgebers. Sicher alles kein Problem für Sie, da Sie ja eine sicher sehr üppige Erwerbsminderungsrente beziehen. Also nur zu, viel Spaß!
EM-Rentnerinam 26.02.2026 | 16:16
Tim schrieb

Sie haben als voller Erwerbsminderungsrentner einen ganz anderen SV- Schlüssel und zahlen einen niedrigeren Krankenversicherungsbeitrag und keine Arbeitslosenversicherung. Also es wird nichts mit verschweigen.

Ok, vielen Dank für die Beiträge. Dann werde ich die Erwerbsminderungsrente angeben falls ich mich noch mal bewerbe und auf einen verständnisvollen Arbeitgeber hoffen.
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